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Wasserschaden

Wasserschaden Parkett: Welche Versicherung zahlt?

Von Rafael di Silva | 12. November 2024
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Rafael di Silva
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Rafael di Silva, “Wasserschaden Parkett: Welche Versicherung zahlt?”, Hausjournal.net, 12.11.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/wasserschaden-parkett-haftpflicht

Wasserschäden an Parkettböden sind ärgerlich und erfordern schnelles Handeln. Dieser Artikel klärt die Haftungsfrage bei Wasserschäden und zeigt auf, welche Versicherung in welchem Fall greift.

wasserschaden-parkett-haftpflicht
Nur in einer Mietwohnung greift u.U. die Haftpflichtungversicherung

Die erste Frage: Wer muss für den Wasserschaden am Parkett aufkommen?

Die Haftung für einen Wasserschaden am Parkett hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Status als Mieter oder Eigentümer und der Schadensursache. Hier sind typische Szenarien:

  • Eigentümer und selbstverschuldeter Schaden: Ihre Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Schäden an Bauteilen des Gebäudes. Bei Einrichtungsgegenständen greift die Hausratversicherung, insbesondere bei Schäden durch „Leitungswasser“.
  • Schaden durch Nachbarn: Die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers, etwa eines Nachbarn bei Rohrbruch, kommt für die Kosten auf.
  • Mieter und selbst verursachter Schaden: Ihre private Haftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden ab, inklusive Schäden am Parkett. Oft wird jedoch nur der Zeitwert erstattet.
  • Mieter und bauliche Mängel: Die Gebäudeversicherung des Vermieters ist zuständig, wenn der Schaden durch austretendes Wasser aus fest verlegten Leitungen oder Heizungen verursacht wird.

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In besonderen Fällen, wie extremen Wetterlagen, kann eine Elementarschadenversicherung notwendig sein. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsverträge, um Klarheit zu haben, welche Versicherung wann greift.

Wasserschaden am Parkett: Welche Versicherung zahlt?

Ein Wasserschaden am Parkett kann erhebliche Kosten verursachen. Hier sind die wichtigsten Versicherungen, die bei einem Wasserschaden an Parkett in Betracht kommen können:

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am ersten bewohnbaren Bodenbelag, der direkt auf dem Estrich verlegt wurde. Somit sind Parkettschäden normalerweise durch diese Versicherung abgedeckt, insbesondere bei Schäden durch Rohrbrüche oder Naturereignisse wie Sturm und Hagel.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für bewegliche Gegenstände in Ihrer Wohnung auf, die durch einen Wasserschaden beschädigt wurden. Dies umfasst auch Bodenbeläge wie Laminat oder Teppich, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind und als zweiter bewohnbarer Bodenbelag gelten.

Private Haftpflichtversicherung

Für Schäden, die durch Ihr Verschulden entstanden sind, etwa eine überlaufende Badewanne, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Haftpflichtansprüche Dritter und erstattet meist den Zeitwert des beschädigten Parketts.

Wichtige Hinweise

  • Überprüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungsverträge, besonders bei speziellen Fällen wie Aquarien oder Wasserbetten.
  • Hauseigentümer sollten neben der Standard-Gebäudeversicherung auch eine Elementarschadenversicherung in Betracht ziehen.
  • In Mietwohnungen variiert der Leistungsumfang je nach den individuellen Versicherungen des Mieters und Vermieters.

Eine sorgfältige Dokumentation des Schadens und schnelle Schadensmeldung an die Versicherung erhöhen die Chancen auf eine zügige Regulierung.

So gehen Sie bei einem Wasserschaden am Parkett vor

  1. Erste Maßnahmen: Beseitigen Sie stehendes Wasser sofort und trocknen Sie den betroffenen Bereich gründlich ab. Schalten Sie die Wasserzufuhr ab, um weiteren Schaden zu verhindern.
  2. Trocknung und Belüftung: Öffnen Sie Türen und Fenster zur Luftzirkulation und nutzen Sie Ventilatoren oder Heizgeräte, um die Trocknung zu beschleunigen. Entfernen Sie feuchte Gegenstände, um Schimmelbildung zu verhindern.
  3. Möbel und Gegenstände entfernen: Entfernen Sie schnellstmöglich Möbel und andere Gegenstände, um ihre Schädigung zu vermeiden und die Trocknung zu erleichtern.
  4. Einsatz von Trocknungsgeräten: Bei tief in das Holz oder den Unterboden eingedrungenem Wasser sollten Sie professionelle Trocknungsgeräte wie Luftentfeuchter oder Bautrockner verwenden. Viele Versicherungen übernehmen die Mietkosten solcher Geräte.
  5. Schadensdokumentation: Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos und schriftliche Notizen. Halten Sie wichtige Informationen fest, die für die Versicherung relevant sein können.
  6. Schimmelschutz: Bei anhaltender Feuchtigkeit ist Schimmelbildung möglich. Ergreifen Sie frühzeitig Maßnahmen wie den Einsatz von Schimmelreinigern oder beauftragen Sie eine Fachkraft.
  7. Fachgerechte Reparaturen: Beauftragen Sie bei größeren Schäden eine Fachkraft, um den Schaden professionell begutachten und beheben zu lassen.
  8. Präventive Maßnahmen: Überlegen Sie nach der Reparatur präventive Maßnahmen, wie regelmäßige Inspektionen und geeignete Pflegeprodukte, um zukünftige Wasserschäden zu vermeiden.

Durch diese Schritte minimieren Sie das Ausmaß der Schäden und stellen den Zustand Ihres Parketts schnell wieder her.

Artikelbild: bane.m/Shutterstock

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