Haftpflicht: Miet- oder Eigentumswohnung
Ob die Haftpflichtversicherung die Sanierungskosten nach einem Wasserschaden übernimmt, hängt stark davon ab, ob es sich um eine Eigentums- oder Mietwohnung handelt. Für beide Fälle liegen passende Versicherungen vor, doch handelt es sich nicht ausschließlich um die Haftpflichtversicherung. Ein genauer Vergleich zeigt, welche Versicherung Sie für welche Wohnung benötigen.
Bei einem Wasserschaden in der Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus ist nicht die Haftpflichtversicherung notwendig. In diesem Fall ist es die Gebäudeversicherung, da sie solche Schäden abdeckt. Über die Gebäudeversicherung wird nämlich der 1. bewohnbare Bodenbelag versichert. Zu diesen zählt Parkett, was die Nutzung einer Haftpflichtversicherung für den Eigentümer in diesem Fall nicht notwendig macht. Sie kontaktieren Ihre Versicherung und je nach Ausmaß und Ursache des Wasserschadens wird bestimmt, welcher Teil der Sanierungskosten getragen wird.
Für Mieter und Verursacher (zum Beispiel Nachbarn) kommt die Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Über Sie wird ein Teil der Kosten übernommen, abhängig vom Alter und Zustand des Parketts. Achten Sie darauf, dass Versicherungsunternehmen bei älterem Parkett seltener die gesamten Kosten übernehmen, da Parkett im Durchschnitt alle zwölf Jahre aufbereitet werden muss.
Weitere notwendige Versicherungen
1. Hausratsversicherung
Selbst bei einem Wasserschaden am Parkett kann es dazu kommen, dass Ihr Einrichtung beschädigt wird. In diesem Fall ist eine Hausratsversicherung notwendig, da diese die Kosten der Elektrogeräte, Möbelstücke oder anderer Gegenstände trägt. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich nicht um ein Selbstverschulden handelt. Wenn der Schaden durch den Nachbar entstanden ist, zum Beispiel tropfendes Wasser von der Decke, erstattet die Hausratsversicherung den Wert der verlorenen Gegenstände.
2. Elementarversicherung
Die Elementarversicherung ist notwendig, wenn der Schaden durch Regenwasser oder andere Naturgewalten entstanden ist. Wenn zum Beispiel eines der Dachfenster durch einen Sturm beschädigt wird oder das Dach undicht ist und Regenwasser ungehindert auf das Parkett trifft, wird in diesem Fall die Elementarversicherung benötigt.