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Themenbereich: Türrahmen

Türrahmen beschädigt in Mietwohnung?

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Beschädigungen, die der Mieter zu verschulden hat, muss er auf eigene Kosten reparieren Foto: Helioscribe/Shutterstock

Türrahmen beschädigt in Mietwohnung?

Entstehen in einer Mietwohnung Schäden, beispielsweise durch einen Umzug und den damit verbundenen Möbeltransport, geht es oft um die Schadensregulierung. Mit anderen Worten: Wer zahlt solche Schäden wie zum Beispiel am Türrahmen?

Schäden in einer Mietwohnung sowie deren Regulierung

Sind in einem Parkettfußboden tiefe Kerben entstanden, die Toilettenschüssel hat schon einen Sprung bekommen oder der Türrahmen wurde bei Möbeltransport beschädigt? Schäden können einer Mietwohnung reichlich entstehen. Wer dafür nun aufkommen muss, hängt immer davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Kleinere Reparaturen zahlen die Mieter meist selber. Ob nun ein Schaden in einem Türrahmen auch darunter fällt, hängt davon ab, wie er entstanden ist, und die Regulierung ist immer so eine Sache, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt.

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Die Reparatur des Türrahmens selber bezahlen?

Für kleinere Reparaturen werden meist die Mieter zu Tasche gebeten. Darunter fallen beispielsweise Summen bis zu etwa 100 Euro, die für die Schadensbeseitigung fällig werden. Der Vermieter ist meist größere Sachen zuständig oder für Instandsetzungsarbeiten, die für eine einwandfreie Funktion einer Wohnungseinrichtung notwendig sind. Hier sind einige Beispiele:

  • Reparaturen an der Sanitärinstallation
  • gleichermaßen Reparaturen an der Elektroinstallation
  • einwandfreie Funktion von Fenstern oder Türen
  • sonstige Reparaturen am Haus

Wann der Mieter bezahlen muss

Grundsätzlich muss der Mieter für solche Schäden aufkommen, die durch ihn selbst entstanden sind, beispielsweise Beschädigungen von Wohnungseinrichtungen aus eigener Schuld. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein harter Gegenstand auf den Fußboden fällt und dieser dadurch beschädigt wird oder während eines Möbeltransportes, wenn dabei die Tür ein großes Loch abbekommt. Auch der Türrahmen kann darunter fallen, wenn beispielsweise ein sehr tiefer Kratzer entsteht, der unbedingt beseitigt werden sollte.

Was Mieter beachten sollten

Sehr sinnvoll ist es in einem solchen Schadenfall, wenn der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung hat, die den Schaden bezahlt, wenn er einem bestimmten Rahmen überschreitet und der Mieter diesen nicht aus eigener Tasche bezahlen will oder kann. Kleinere Beschädigungen wie nicht allzu tiefe Kratzer oder optische Beeinträchtigungen wird der Mieter selber bezahlen müssen, wenn er diese verursacht hat. Eine generelle Regelung kann im Mietvertrag enthalten sein, in der verschiedene Einzelheiten für die Schadensregulierung festgelegt sind.

Mark Heise
Artikelbild: Helioscribe/Shutterstock
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