Schäden in einer Mietwohnung und deren Regulierung
Sind in einem Parkettfußboden tiefe Kerben entstanden, die Toilettenschüssel hat schon einen Sprung bekommen oder der Türrahmen wurde bei Möbeltransport beschädigt? In einer Mietwohnung können viele Schäden entstehen. Wer dafür aufkommen muss, hängt immer davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Kleinere Reparaturen zahlen Mieter meist selbst. Ob auch ein Schaden am Türrahmen darunter fällt, hängt davon ab, wie er entstanden ist, und die Regulierung ist bei größeren Beschädigungen immer so eine Sache.
Die Reparatur des Türrahmens selbst bezahlen?
Für kleinere Reparaturen werden meist die Mieter zu Tasche gebeten. Das sind zum Beispiel Beträge bis etwa 100 Euro, die für die Schadensbehebung fällig werden. Größere Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten, die für eine einwandfreie Funktion einer Wohnungseinrichtung notwendig sind, fallen in der Regel in die Zuständigkeit der Vermieter. Hier einige Beispiele:
- Reparaturen an der Sanitärinstallation
- Reparaturen an der Elektroinstallation
- einwandfreie Funktion von Fenstern oder Türen
- sonstige Reparaturen am Haus
Wann Mieter zahlen müssen
Grundsätzlich müssen Mieter für Schäden aufkommen, die sie selbst verursacht haben, z.B. Beschädigungen von Wohnungseinrichtungen durch eigenes Verschulden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein harter Gegenstand auf den Fußboden fällt und diesen beschädigt, oder wenn die Tür während eines Möbeltransports ein großes Loch abbekommt. Auch der Türrahmen kann darunter fallen, wenn beispielsweise ein sehr tiefer Kratzer entsteht, der unbedingt beseitigt werden sollte.
Was Mieter beachten sollten
Sehr sinnvoll ist es, wenn Mieter in einem solchen Schadensfall eine Privathaftpflichtversicherung haben, die für den Schaden aufkommt, wenn er einen bestimmten Rahmen überschreitet und die Mieter ihn nicht aus eigener Tasche bezahlen wollen oder können. Kleinere Beschädigungen wie nicht allzu tiefe Kratzer oder optische Beeinträchtigungen wird man als Mieter jedoch selbst bezahlen müssen, wenn man sie verursacht hat. Der Mietvertrag kann eine allgemeine Regelung enthalten, in der verschiedene Einzelheiten der Schadensregulierung festgelegt sind.