Split-Klimageräte: Rechtliches
Split-Klimageräte bestehen aus zwei (oder sogar noch mehr) Teilen. Ein Teil des Geräts befindet sich im Inneren der Wohnung, der zweite Teil wird an der Außenseite der Fassade befestigt. Split-Klimageräte sorgen für die effizienteste Abkühlung bei allen Klimageräten, allerdings dürfen Sie eine solche Anlage nicht einfach so installieren.
Denn die Fassade des Hauses gehört zum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, eine Veränderung muss von der Eigentümerversammlung beschlossen werden und kann sogar als wesentliche bauliche Änderung einen Baugenehmigung nötig machen.
Praktisch müssen Sie also so vorgehen:
- Legen Sie der Eigentümerversammlung einen Beschlussantrag vor.
- Bei einem mehrheitlichen „Ja“ der anderen Eigentümer, warten Sie einen Monat ab.
- Wird Ihr Antrag in diesem Monat nicht angefochten, wird der Beschluss der WEG rechtskräftig.
- Nun kann der Einbau des Klimageräts erfolgen – beachten Sie dabei alle Vorgaben und Auflagen im Beschluss.
Mobile Klimageräte als Ersatz
Wenn die Eigentümerversammlung Ihrem Antrag nicht zustimmen sollte, oder Sie eine möglichst schnelle Lösung brauchen, bieten mobile Klimageräte die Lösung. Diese Geräte werden einfach an die Steckdose angeschlossen. Der dem Gerät beiliegende Schlauch wird durch ein leicht geöffnetes Fenster nach außen geführt. Nun müssen Sie das Gerät nur noch einschalten und können angenehme Kühle genießen.
Eine Einwilligung der Eigentümerversammlung benötigen Sie für diese Geräte nicht – ebenso wenig, wie die Zustimmung Ihres Vermieters, wenn Sie Mieter sein sollten.
Mobile Klimageräte sind allerdings weniger effizient als Split-Klimageräte – wenn Sie auf lange Sicht mit einer Klimaanlage arbeiten wollen, sollten Sie daher eher zum Split-Gerät greifen.
Stromkosten im Blick
Bei beiden Arten von Klimageräten müssen Sie die Stromkosten im Blick behalten. Gerade jetzt, bei stetig steigenden Strompreisen kann der Betrieb einer Klimaanlage schnell richtig ins Geld gehen. Eine alternative Maßnahme kann beispielsweise die Montage von Außenrollos sein. Auch diese müssen von der Eigentümerversammlung genehmigt werden, sind allerdings einfacher zu montieren als ein Klimagerät und benötigen keinerlei Strom.