Welcher Mindestabstand muss eingehalten werden?
Wird auf einem Grundstück im Außenbereich eine Luft-Wärmepumpe oder eine Klimaanlage errichtet, so kann es sein, dass diese entfernt werden muss, wenn das Gerät einen kleineren Abstand als 3 Meter von der Grundstücksgrenze errichtet wurde.
So urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg im Januar 2017. Am Oberlandesgericht Frankfurt wurde dieses Urteil bereits 2013 gefällt. Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze zwischen Ihrem und dem Nachbarsgrundstück muss in den meisten Fällen 3 m betragen. Beachten Sie außerdem, dass es sich bei der Installation einer Split-Klimaanlage um eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung des Gebäudes handeln kann – dies ist allerdings abhängig von Ihrem Wohnort. Es kann eine Ausnahme gemacht werden, „wenn die Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt wird und der Brandschutz gewährleistet ist.“ (§ 8 LBauO,(8))
TA Lärm beachten
Zusätzlich zu diesem Mindestabstand müssen bei der Errichtung Ihrer Klimaanlage die Vorschriften aus der TA Lärm eingehalten werden. Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde als sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erlassen.
In reinen Wohngebieten ist tagsüber eine Lärmbelastung von lediglich 50 dB (A), von nachts 35 dB (A)) zulässig. An der Grundstücksgrenze Ihres Nachbarn darf die Klimaanlage also nur eine Lautstärke von 35 dB (A) verursachen – sonst müssen Sie den Abstand soweit vergrößern, dass Sie die Richtlinien zum Schutz vor Lärm einhalten.
Die meisten Split-Klimaanlagen erreichen maximal Lautstärken von 54 dB direkt am Gerät – bei 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn bestehen also tagsüber nur selten Probleme bezüglich der TA Lärm, nachts kann das allerdings anders aussehen.
Um die Lautstärke zu überprüfen können Sie – abhängig von Ihrem Bundesland – bei den jeweiligen Landesämtern für Umweltschutz Schallmessgeräte entleihen. So gehen Sie und Ihre Nachbarn auf Nummer sicher.
Zusammenfassung
Beim nötigen Grenzabstand einer Klimaanlage müssen Sie folgende Richtwerte beachten:
- generell 3m Abstand zur Grundstücksgrenze
- geringerer Abstand u.U. erlaubt
- Lärmpegel nicht vergessen
Auch wenn die Grundstücksgrenze als solche nicht vor Lärm geschützt werden muss gilt sie natürlich als der Ort, ab dem Ihr Gerät den Richtlinien der TA Lärm entsprechen muss. Gemessen wird der Lärmpegel meist nicht an der Grundstücksgrenze, sondern etwa einen halben Meter vor dem Fenster des Nachbarn entfernt.