Unabdingbar: die Abstimmung mit dem Denkmalschutz
Viele historische Häuser mit Fachwerk stehen heutzutage unter Denkmalschutz. Dies bedeutet, dass solche Gebäude in ihrer Substanz grundsätzlich erhalten werden müssen. Bauliche Veränderungen sind mit einer entsprechenden Begründung zwar durchaus möglich. Dann müssen alle Arbeiten aber stets in enger Abstimmung mit der jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörde erfolgen. Damit können auch erhöhte Umbaukosten einhergehen, da nicht alle Architekten und Bauunternehmen die nötige Qualifikation auf diesem Gebiet besitzen.
Vom Denkmalschutz zu unterscheiden ist der sogenannte Ensembleschutz. Fällt Ihr historisches Eigenheim unter den Ensembleschutz, kann es sein, dass lediglich die Vorderseite in ihrer ursprünglichen Optik bewahrt werden muss. Der Anbei eines Wintergartens an der Hausrückseite zum Garten hin kann dann vielleicht relativ unproblematisch sein. Vorsichtshalber sollten Sie aber auch in einem solchen Fall zunächst das Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen.
Außerdem kann es auch jenseits rechtlicher Vorschriften Sinn machen, auf eine adäquate Optik zu achten, wenn Sie eine Terrasse zum Wintergarten umbauen. Schließlich kann sich der optische Gesamteindruck auch deutlich auf den Wert Ihrer Immobilie bei einem Verkauf auswirken.
Diese Materialien eignen sich besonders als architektonische Ergänzung zu Fachwerk
Man könnte zunächst einmal auf die Idee kommen, dass sich ein gemauerter Wintergarten besonders gut mit einem historischen Fachwerkhaus verbinden lässt. Die Praxis zeigt aber, dass dies eigentlich nicht der Fall ist. Schließlich wird dadurch nicht zuletzt der Blick auf die dekorative Fachwerkfassade des Gebäudes teilweise blockiert.
Die vielen Hersteller von Wintergärten haben mittlerweile zahlreiche Varianten im Angebot, die sich durchaus gut mit Fachwerk kombinieren lassen. Besonders ästhetische Lösungen bieten meist Wintergärten, deren tragende Konstruktion aus lackierten Metallprofilen besteht. Die im Optimalfall relativ dunkel lackierten Profile und ein hoher Glasanteil lassen den Wintergarten dann architektonisch wie eine modernere Variante des historischen Fachwerks wirken. So kommt es in den meisten Fällen zu einer absolut gelungenen Symbiose der im Grunde ziemlich unterschiedlichen Materialien.
Lösungen für Probleme mit der Dachneigung sind möglich
Wenn von der Denkmalschutzbehörde die Errichtung eines bestimmten Wintergartenmodells genehmigt werden soll, kann hierbei nicht nur die Dachneigung des Wintergartens selbst zum Thema werden. Alte Fachwerkhäuser besitzen selbst auch oft ein Dach mit steilem Neigungswinkel und niedriger Traufhöhe. Dies kann für den Anbau eines Wintergartens zum Problem werden, wenn in die Konstruktion des historischen Dachs beim Anbau eines neuen Wintergartens an den Altbau nicht eingegriffen werden darf.
In der Zusammenarbeit mit Wintergartenherstellern und Architekten können aber auch hierfür individuelle Lösungen gefunden werden. So kann ein großzügig dimensionierter Wintergarten beispielsweise die Form eines neben dem Altgebäude platzierten Gewächshauses annehmen. Die Anbindung an das Fachwerkhaus erfolgt dann durch einen entsprechend niedrigeren Durchgangsraum. Dieser kann wie der Wintergarten selbst aufgebaut und verglast sein.