Welche rechtlichen Fallstricke lauern beim begehbaren Flachdach?
In der Regel erfordert jede bauliche Änderung mit dem Ziel der Begehbarkeit eines Flachdachs eine entsprechende baulichen Genehmigung. So verlockend es auch sein mag, sich eine gemütliche Dachterrasse auf dem eigenen Flachdach vorzustellen – in der Praxis ist dieser Traum leider meistens nicht nur mit hohen Kosten, sondern auch mit rechtlichen Hürden verbunden. Noch schwieriger wird es, wenn es sich um das Flachdach einer Garage in „Grenzbebauung“ handelt, weil eine Nutzungsänderung dann einen Abstand zur Grundstücksgrenze erfordern würde.
Warum ist die Baustatik für ein begehbares Flachdach wichtig?
Bevor über eine Begehbarkeit und aktive Nutzung eines Flachdachs nachgedacht werden kann, muss die Baustatik aus Sicherheitsgründen hinsichtlich der Tragfähigkeit von Experten untersucht und abgenommen werden. Schließlich werden Flachdächer in der Regel zunächst baulich nur so gestaltet, dass sie das Eigengewicht der Flachdachkonstruktion sicher tragen können. Oftmals wird unterschätzt, welches Gewicht bei einem begehbaren Flachdach hinzukommt:
- die Personen auf dem Flachdach
- zusätzliche Abdichtungen und Bodenbeläge (zum Beispiel Pflasterplatten)
- Substrat und Bewuchs bei Begrünung
- Aufbauten wie Wintergärten, Gartenhäuser oder Whirlpools
Welche Möglichkeiten der Nutzung begehbarer Flachdächer gibt es?
Je nachdem, wie tragfähig ein Flachdach aus Holz oder Beton ist, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Nutzung. Wirklich solide Flachdächer können mit den entsprechenden baulichen Genehmigungen als Dachterrasse genutzt werden, wenn sie an den Seiten auch mit einer dafür notwendigen Absturzsicherung versehen werden. Für die weniger belastbaren Flachdächer kommt immerhin vielleicht eine extensive Dachbegrünung in Betracht. Wenn die Dachabdichtung durch eine Kies- oder Substratschicht geschützt ist, kann das begehbare Dach dann immerhin als Aufstellort für einen Liegestuhl dienen.