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Gasflaschen

Gasflasche zurückgeben: So geht’s richtig!

Von Katharina Winkler | 20. August 2024
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Katharina Winkler
Katharina Winkler


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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Katharina Winkler, “Gasflasche zurückgeben: So geht’s richtig!”, Hausjournal.net, 20.08.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 24.06.2025, https://www.hausjournal.net/gasflasche-zurueckgeben

Gasflaschen sind beim Gärtnern oft unverzichtbar, doch die Rückgabe wirft Fragen auf. Dieser Artikel klärt, ob es sich um eine Eigentums- oder Pfandflasche handelt und welche Rückgabemöglichkeiten bestehen.

Gasflaschen abgeben
Rote Gasflaschen sind Pfandflaschen

Eigentumsflasche oder Pfandflasche: Den Unterschied erkennen

Um Ihre Gasflasche korrekt zurückzugeben, ist es entscheidend, zwischen einer Eigentumsflasche und einer Pfandflasche zu unterscheiden. Die folgenden Merkmale helfen Ihnen dabei:

Pfandflasche

Pfandflaschen gehören dem Händler und werden gegen eine Pfandgebühr ausgeliehen. Sie sind in verschiedenen Farben wie Rot, Grün, Gelb und Schwarz erhältlich, jedoch niemals Grau. Bei der Rückgabe der leeren Flasche erhalten Sie den Pfandbetrag zurück. Bewahren Sie den Pfandbeleg gut auf, da dieser oft als Nachweis dient.

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Eigentumsflasche

Eigentumsflaschen, auch bekannt als Kaufflaschen, gehen mit dem Kauf vollständig in Ihren Besitz über. Sie sind meistens Grau und können einen roten Deckel haben. Eigentumsflaschen können vom Händler zurückgenommen werden, jedoch erhalten Sie hierfür üblicherweise keinen Geldbetrag zurück, da es sich nicht um Pfand handelt.

Die Rückgabe einer Pfandflasche

Die Rückgabe einer Pfandflasche ist normalerweise unkompliziert und kann bei zahlreichen Verkaufsstellen erfolgen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Leere Gasflasche richtig verschließen: Stellen Sie sicher, dass das Ventil fest verschlossen ist.
  2. Sicherer Transport: Transportieren Sie die Flasche stehend und gesichert, um Stöße zu vermeiden und beachten Sie die maximale Transportmenge von 333 kg.
  3. Geeignete Rückgabestelle finden: Geben Sie die Gasflasche bei einer Verkaufsstelle Ihres Gasversorgers ab. Händler nehmen in der Regel nur Flaschen mit ihrer eigenen Kennzeichnung an.
  4. Pfandbeleg bereithalten: Halten Sie den Pfandbeleg bereit. Einige Händler verlangen diesen Beleg als Rückgabenachweis.
  5. Pfandrückerstattung erhalten: Sie erhalten den gezahlten Pfandbetrag nach der Rückgabe zurück.

Besonderheiten beachten:

  • Keine Rücknahme fremder Flaschen: Nur Flaschen mit entsprechender Kennzeichnung werden zurückgenommen.
  • Zustand der Flasche kontrollieren: Händler prüfen die Gasflasche auf Schäden und Sauberkeit. Eine fachgerechte Abgabe erleichtert den Prozess.

Möglichkeiten der Rückgabe einer Eigentumsflasche

Die Rückgabe einer Eigentumsflasche erfordert oft mehr Aufwand und unterscheidet sich maßgeblich von der einer Pfandflasche:

  1. Tausch beim Händler: Viele Händler bieten den Austausch leerer Eigentumsflaschen gegen gefüllte an, wobei Sie nur den Preis für die Gasfüllung zahlen. Informieren Sie sich vorher über mögliche zusätzliche Gebühren für Wartung oder TÜV-Prüfung.
  2. Verkauf an Händler: Einige Händler kaufen leere Eigentumsflaschen zurück, jedoch zu einem deutlich geringeren Preis als der ursprüngliche Kaufwert. Vergleich lohnt sich, kontaktieren Sie mehrere Händler.
  3. Spezialfirmen: Wenn Ihr Händler keine Rücknahme anbietet, können Spezialfirmen für die Entsorgung von Gasflaschen eine Lösung sein. Diese nehmen oft auch defekte oder nicht normgerechte Flaschen an.
  4. Abgabe beim Wertstoffhof: Lokale Wertstoffhöfe nehmen in der Regel ebenfalls Eigentumsflaschen an, allerdings oft gegen eine Gebühr. Informieren Sie sich vorher über die genauen Bedingungen.

Wichtig: Eigentumsflaschen müssen alle zehn Jahre vom TÜV geprüft werden. Diese Prüfungen und eventuelle Wartungen liegen in Ihrer Verantwortung als Eigentümer. Achten Sie darauf, dass Ihre Flaschen regelmäßig geprüft werden, um deren Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Artikelbild: smudgechris/iStockphoto

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