Graue oder rote Flaschen
Wird eine Gasflasche aus organisatorischen oder persönlichen Gründen nicht mehr benötigt, muss sie endgültig zurückgegeben werden. Rote Pfandflaschen stellen kein Problem dar, da sie ohnehin Eigentum des Herstellers bzw. des Gashandelsunternehmens sind. Bei jeder Akzeptanzstelle wird das Pfand ausgezahlt und die Gasflasche einbehalten.
Bei grauen Camping- oder Kaufflaschen entspricht die Rückgabe einem Verkauf. Jede Gastausch- und Verkaufsstelle kann diese zurücknehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Ebenfalls der Kulanz unterliegt die eventuelle Erstattung des Kaufpreises. Der Preis muss im Falle eines Zahlungsangebots nicht mit der tatsächlichen ursprünglichen Kaufsumme übereinstimmen. Ein Kassenzettel oder eine Quittung ist nicht erforderlich. Der Ankäufer findet alle relevanten Informationen in der eingeschlagenen Stempelung auf der Gasflasche.
Haltbarkeit und Standards
Wenn eine Gasflasche abgelaufen ist, muss sie nicht zwangsläufig zurückgegeben oder entsorgt werden. Die Miet- und Tauschsysteme sind so konzipiert, dass der Empfänger beim Tausch eine wieder „frische“ Gasflasche in den Verkehr bringt. Tauschsysteme für Campinggas haben TÜV-Prüfintervalle von 15 Jahren, graue Kaufflaschen von zehn Jahren. Die Gasflaschen können und dürfen aber bedenkenlos darüber hinaus verwendet werden, bis sie leer sind.
Voraussetzung für die Abgabe einer Gasflasche in Deutschland ist ihre Standardnormausführung mit fünf, elf oder 33 Kilogramm. Allerdings haben nicht alle Händler alle Größen vorrätig und machen die Rücknahme oft davon abhängig. Andere Flaschengrößen und -typen, zum Beispiel aus dem Ausland, werden in Deutschland nach der Entleerung als Metallschrott bewertet.
Ist die Rückgabe zu aufwendig oder schwierig, kann die Gasflasche auch auf dem privaten Gebrauchtmarkt angeboten werden. Verkaufserfolg versprechen Portale zu folgenden Themen:
- Camping
- Grillen
- Gastronomie
- Bootsausstattung