Nur komplett und ohne Armaturen kein Gefahrgut
Eine Sauerstoffflasche gilt in jedem Zustand, ob leer, teilweise gefüllt oder voll als Gefahrgut. Die Abgabe auf öffentlichen Wertstoffhöfen ist nur eingeschränkt möglich. Bei Altmetallhändlern findet sie nur Akzeptanz, wenn sie sich von allen Armaturen befreit und dadurch in sichtbar inhaltsleerem Zustand befindet. Nur in diesem Fall kann auch der Transport der Sauerstoffflasche ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erfolgen.
Wenn die Haltbarkeit des Gasflasche abgelaufen ist, kann sie neu abgenommen werden. Bei Sauerstoffflaschen entspricht die TÜV-Erneuerung mit Neueinstempelung dem Ablaufzeitraum aller Gasflaschen von zehn Jahren. Dieser Rhythmus gilt für Aluminium- und Stahlflaschen. Flaschen aus Verbundmaterialien wie Aluminium und Fiber müssen alle drei Jahre geprüft werden.
Alte Flaschen selber entleeren und zu Altmetall umwandeln
Wenn sehr alte Gasflaschen entsorgt werden sollen, muss auch beachtet werden, dass sich der Fülldruck vor etwa vierzig Jahren von 150 auf 200 bar erhöht hat. Die alte Flasche muss vor einer eventuellen Neubefüllung vom TÜV neu abgenommen werden. Wenn sie die technischen Voraussetzungen wie geeignete Armatur und ausreichende Wanddicke nicht erfüllt, muss sie entsorgt werden.
Das Eigenentsorgen einer alten Sauerstoffflasche nach Entleeren ist immer als Alternative zur Rückgabe bei einem Händler oder Hersteller möglich. Folgendes Vorgehen macht aus einem Druckbehälter mit Gefahrgutstatus Metallschrott:
1. Gasflasche an sicherem Ort im Freien aufstellen
2. Jede Funkenbildung (Rauchen, Feuerzeug, elektrische Geräte) unterbinden
3. Fetthaltige Substanzen wie Schmiermittel fernhalten
4. Ventil öffnen und Sauerstoff ausströmen lassen
5. Mit geöffnetem Ventil Flasche waagerecht hinlegen und weiter ausströmen lassen
6. Armaturen an leerer Flasche komplett entfernen
7. Sauerstoffflasche mit Wasser ausspülen
8. Gegebenenfalls mit einer Flex oder einem Seitenschneider zerteilen