Automatische Aktualisierung
In der Praxis sind abgelaufene Gasflaschen selten ein Problem. Bei jedem Austausch oder jeder Wiederbefüllung ist der Händler automatisch für eine eventuell notwendige Aktualisierung verantwortlich. In der Gebühr ist eine TÜV-Abgabe enthalten. Die Befüllungsrechnung oder Austauschquittung sollte immer bis zum nächsten Wechsel aufbewahrt werden.
Interessant kann das Ablaufdatum bei der Abnahme beziehungsweise Zulassung eines Campmobils werden. Es sollte hier durch einen Austausch dafür gesorgt werden, dass die Haltbarkeit der Gasflasche im Rahmen von zehn Jahren liegt. Bei medizinisch verwendeten Sauerstoffflaschen und Tauchflaschen weichen die Fristen und Intervalle von anderen Gasflaschen ab.
Aufbringung des Verfallsdatums
Die Kennzeichnung von Gasflaschen ist in der DIN EN ISO 13769 geregelt, in der die dauerhafte Anbringung des letzten Prüfzeitpunkts festgelegt ist. Folgende Aufbringungsarten sind möglich und vorgeschrieben:
- In den Metallkorpus eingeschlagene Stempelung im Format Jahr/Monat (z.B. 2017/01) und in der Unterzeile zweistelliges neues Prüfungsjahr (27)
- Angeschweißtes und geprägtes Metallschild mit den gleichen Datenangaben
Eine Ausnahme bilden Gasflaschen aus anderen Materialien als Stahl oder Aluminium. Hier müssen die Hersteller Prägungen und Stempelungen „erfinden“, die untrennbar mit dem Flaschenkorpus verbunden sind.
Flaschenstempelung
Solange eine Gasflasche dicht und funktionstüchtig ist, kann sie verwendet werden, auch wenn sie „abgelaufen“ ist. Sowohl vor der Entsorgung als auch vor der Rückgabe sollte die Flasche entleert werden. Der Restinhalt lässt sich in der Regel durch einfaches Hochhalten und vorsichtiges „Schütteln“ gut abschätzen.
Genauer kann er durch Wiegen ermittelt werden. Dazu muss allerdings das Flaschengewicht, das zusammen mit dem Rauminhalt auf der Flasche angegeben werden muss, bekannt und lesbar sein. Weitere Stempelungsangaben sind:
- Erstprüfungsdatum = Flaschenalter
- Herstellername
- Herstellungsland
- Seriennummer
- Mindestwandstärke der Gasflasche
- Arbeitsdruck
- Prüfungsdruck
Bei Flüssiggasen kommen noch das Taragewicht der Flasche und das maximal zulässige Füllgewicht als Pflichtangaben hinzu.