Im Zweifel aktiv werden
Der technische Aufbau einer Gasflasche ist simpel. Solange die Armatur dicht und unbeschädigt ist, kann auch eine Jahrzehnte alte Gasflasche benutzt werden. Wenn aber beispielsweise ein stark verrostetes Exemplar „gefunden“ wird, sollte die Sicherheit immer oberstes Gebot sein. Im Zweifel ist eine Überprüfung oder ein Austausch an der Tankstelle oder im Baumarkt zu empfehlen.
Eine Gasflasche ist abgelaufen, wenn der TÜV-Prüftermin länger als zehn Jahre zurückliegt. Diesen Zeitraum hält der TÜV für einen angemessenen und ausreichenden Prüfintervall. Auch nach diesem Zeitraum kann eine Gasflasche zurückgegeben werden. Händler und Hersteller müssen die Gasflasche entweder vom TÜV „erneuern“ lassen oder entsorgen.
Meinung vor Transport einholen
Wenn eine alte „abgelaufene“ Gasflasche noch Restgas enthält und die Armaturen voll funktionstüchtig sind, sollte sie vor einem Transport geleert werden. Es ist nicht vorgeschrieben, das nur entleerte Gasflaschen transportiert werden dürfen, aber das Schadensrisiko ist naturgemäß geringer.
Sollte eine Gasflasche einen fragwürdigen Eindruck hinterlassen, kann auch das ausführliche Fotografieren und anschließendem Nachfragen an einer Tankstelle oder einem Gashändler bei der Einschätzung helfen. Eine noch dezidiertere Fachmeinung kann eingeholt werden, wenn die Flaschenarmatur während des Betriebs mit Ton gefilmt wird. Störende Hintergrundgeräusche sollten dabei unterbunden werden.
Flaschenarten und Nutzungsdauer
Die Haltbarkeit beziehungsweise Prüfungsintervalle einzelner Gasflaschensorten unterscheiden sich:
- Camping- und technische Gase werden auf jeweils zehn Jahre geprüft
- Atemluft für den medizinischen Bereich werden auf jeweils fünf Jahre geprüft
- Tauchflaschen müssen alle zweieinhalb Jahre überprüft werden
Sowohl bei Kauf- als auch bei Mietflaschen sollte der nächste Prüfzeitpunkt zum abgeschätzten Verbrauch passen. Wenn eine Gasflasche mehrere Jahre benutzt wird, sollte der nächste Prüftermin entsprechend weit in der Zukunft liegen.