Ist das Reinigen der Gasheizung gesetzlich vorgeschrieben?
Die EnEV schreibt vor, dass diejenigen Komponenten von Heizungsanlagen, die einen »wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad« besitzen, regelmäßig gewartet und instandgehalten werden müssen. Dies soll durch fachkundige Personen geschehen.
Das Gesetz nennt keine festen Intervalle, allerdings steht in der Gebrauchsanweisung der meisten Gasheizungen, dass jedes Jahr eine Wartung erfordern sollte. Zur besagten Wartung gehört in jedem Fall auch eine Reinigung.
Welche Vorteile bringt es, die Gasheizung reinigen zu lassen?
Das Reinigen und Warten der Gasheizung durch einen Experten bringt einige wichtige Vorteile mit sich, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Im Einzelnen sind das folgende Punkte:
- Sie verhalten sich gesetzeskonform.
- Die Effizienz Ihrer Gasheizung bleibt bewahrt.
- Niedriger Verbrauch schont den Geldbeutel.
- Kleinere Reparaturen sichern die zuverlässige Funktion.
- Sie beugen größeren Folgeschäden durch.
- Zukünftige größere Reparaturen lassen sich evtl. voraussehen.
- Sie erhalten regelmäßige fachkundige Beratung.
So gehen Sie auf Nummer Sicher
Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, tendieren wir eher zu einer Reinigung und Wartung durch echte Fachleute. Es ist allerdings für den Heizungsbesitzer nicht verboten, selbst Hand anzulegen, doch dafür müssen Sie sich das notwendige Wissen aneignen, auch im Detail.
Die sicherste Variante für Sie ist es, einen Wartungsvertrag mit einer regionalen Fachfirma einzugehen. Das Heizungsunternehmen wird dann für einen Pauschalpreis jedes Jahr die komplette Wartung durchführen, ohne dass Zusatzkosten anfallen.
In solchen Verträgen sind häufig kleine Austauschteile für die Gasbrennwertheizung mit enthalten, ebenso wie der besonders verlockende 24-Stunden-Notdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen. Mehr Sicherheit gibt es auf dem Heizungssektor nicht!