Vier gängige Varianten auswählbar
Für den Boden eines Geräteschuppens sind mehrere Optionen möglich. Beim Aufbauen eines Gerätehauses entscheidet vor allem das Lagergut über die Notwendigkeit. Relativ unempfindliche Gegenstände und Objekt wie Blumenerde, Pflanzenkübel, grobes Gartenwerkzeug können problemlos auf einem Boden aus verdichtetem Erdreich gelagert werden.
Alle gegen Feuchtigkeit und Frost empfindliche Geräte, Substanzen und Werkzeuge sollten durch einen geschlossenen und befestigten Boden geschützt werden. Folgende Bodenbeläge bieten sich an:
- Keramische oder Natursteinfliesen
- Betonplatte(n)
- Betonfundament
- Holzdielen oder Bretter
Die Art des Bodens kann für die Frage,, ob eine Baugenehmigung benötigt wird oder nicht von entscheidender Bedeutung sein. Wenn nur punktuelle Fundamente als Befestigungspunkte gegossen werden, wird der Boden nicht zwangsläufig versiegelt. Unter einer Betonplatte oder Holz kann das Erdreich „offen“ bleiben, was baurechtlich anders gewertet wird als Vollfundamente und fest verlegte Fliesen.
Persönliche Einstellung zu Pflege und Reinigung
Die Beschaffenheit des Bodens in einem Geräteschuppen hat auch mit dem eigenen Ordnungs- und Sauberkeitsempfinden zu tun. Häufig feuchte und bröselige Rückstände entstehen durch Erde, Gras, Laub und Sand. Während es manche Gartenfreunde überhaupt nicht stört, bevorzugen andere das gründliche Entsorgen. Daher sollte die Entscheidung für den Boden auch von der Pflegeeinstellung abhängig gemacht werden.
Funktionell sprechen Ausstattungsdetails für einen passenden Boden. Beim Einrichten eines Geräteschuppens müssen Regale und Schränke gerade und stabil stehen. Hängevorrichtungen wie Haken ist das egal. Auch einem dreibeinigen Standgrill oder einem Rasenmäher ist die Bodenbeschaffenheit einschließlich der Ebenheit relativ egal.
In der eigenen Planung können unebene Standflächen mit Ausgleichskeilen ausgeglichen werden, wenn Regale und Schränke durch Wandbefestigungen gegen Umkippen gesichert werden.