Bußgeld bei falscher Entsorgung
Bei der Entsorgung von alten Leuchtmitteln sollten Sie auf jeden Fall umsichtig vorgehen. Eine falsche Entsorgung kann – selbst bei einem einzelnen Leuchtkörper – ein Bußgeld bis zu 400 EUR nach sich ziehen, ein einzelnen Fällen können sogar bis zu 1.000 EUR Bußgeld verhängt werden.
Sie sollten daher immer darauf achten, welche Leuchtmittel Sie wo entsorgen dürfen. Grundsätzlich sollten Sie nach Art des Leuchtmittels trennen:
- Glühlampen und Halogenlampen
- Energiesparlampen
- LEDs
- Leuchtstoffröhren
Richtige Entsorgung von Glühlampen und Halogenlampen
Eine Glühlampe und Halogenlampen dürfen Sie im Hausmüll entsorgen. Bei diesen beiden Lampentypen gibt es keine Probleme. In den Altglascontainer dürfen Sie sie dagegen aber nicht werfen, das ist verboten.
Der Grund liegt in der unterschiedlichen Glasart im Vergleich zu Flaschenglas. Das Glas der Lampen hat einen anderen Schmelzpunkt als übliche Glasflaschen. Schon wenige mit eingeworfene Glühbirnen machen danach beim Glasrecycling bereits erhebliche Probleme. Das sollten Sie also keinesfalls tun.
Energiesparlampen
Wenn Sie Energiesparlampen im Hausmüll entsorgen, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Energiesparlampen enthalten Quecksilber, das hoch giftig ist und bei einer Entsorgung über den Hausmüll unter Umständen ins Grundwasser und ins Erdreich gelangen könnte.
Energiesparlampen müssen Sie unbedingt fachgerecht entsorgen, das bedeuet, sie zum Wertstoffhof zu bringen. An anderen Stellen dürfen diese Lampen nicht entsorgt werden.
LEDs
LEDs sind hoch komplexe elektronische Bauteile, die zu einem großen Teil wiederverwertet werden können. Da das ökologisch sehr sinnvoll ist, sollten Sie LEDs möglichst immer zu einem Wertstoffhof bringen. Vor dem Gesetz gelten sie überdies ohnehin als „Elektroaltgeräte“ – das heißt sie sollten schon aus diesem Grund auf den Wertstoffhof.
Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren dürfen Sie ebenfalls keinesfalls im Hausmüll entsorgen, auch sie enthalten hoch giftiges Quecksilber. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei Energiesparlampen.