Wenn ein Grenzstein verschwunden ist
Wer direkt an der Grenze zwischen zwei Grundstücken bauen möchte, muss sich an den amtlich im Liegenschaftskataster eingetragenen Grenzverlauf halten. Dieser ist vor Ort oft nicht leicht feststellbar. Denn die Markierungen der Flurstücksgrenzen in Form von Grenzsteinen, die in städtischen Gebieten meist bündig in den Boden eingelassen sind, lassen sich oft aufgrund von Überwucherungen nicht auffinden. In seltenen Fällen sind sie gar nicht vorhanden, was zu einem echten Problem werden kann, da:
- das Verändern, Beschädigen oder gar Entfernen von Grenzsteinen strafbar ist.
- ggf. eine Grenzsanierung eingeleitet werden muss, die sehr teuer ist.
Laut §274 des Bundesstrafgesetzbuches fällt das Entfernen von Grenzsteinen unter den Tatbestand der Urkundenunterdrückung und der Veränderung einer Grenzbezeichnung. Ist ein Grenzstein verschwunden, muss zunächst geklärt werden, wer ihn entfernt hat. Kann das eindeutig festgestellt werden, muss der Grenzstein-Sünder neben einer Strafe zusätzlich die Kosten für die Wiederherstellung tragen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe kann je nach Ansinnen des Entferners auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Wer zahlt in unklaren Fällen?
Oft lässt sich jedoch nicht eindeutig klären, wie ein nicht auffindbarer Grenzstein verschwunden ist. In diesem Fall können bzw. müssen die Kosten für die Wiederherstellung der Grenze grundsätzlich zwischen den Nachbarn geteilt werden, zu gleichen Teilen. Das wird in §919 des Buches 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Jeder Grundstückseigentümer kann eine Beteiligung an den Kosten für die Wiederherstellung der Grenze von seinem Nachbarn verlangen.
Die Höhe der Kosten sind von Fall zu Fall verschieden. Die meisten Katasterämter verlangen für eine Grenzwiederherstellung, bei der aufwändige und haftungsrelevante Messungen durchgeführt werden müssen, zwischen 600 und 800 Euro. Die konkrete Höhe der Kosten hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Weiterhin sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und von Katasteramt zu Katasteramt unterschiedlich.
Bevor Sie eine kostspielige Grenzwiederherstellung einleiten, sollten Sie sich vergewissern, dass der Grenzstein tatsächlich verschwunden ist. Am besten, indem Sie die Koordinaten beim zuständigen Vermessungsamt erfragen und vor Ort mit einem GPS-Gerät genau überprüfen.