Zwischen Verwirrung und Zweifel
Bei Zweifeln ob des tatsächlichen Grenzverlaufs der Linie auf der Grundstücksgrenze gibt es folgende Möglichkeiten, eine verbindliche Neuermittlung vorzunehmen:
1. Bei einer Grenzfeststellung werden die Positionen der sichtbaren Grenzsteine mit den Einträgen im Kataster verglichen. Bei Übereinstimmung erhalten die Anrainer einen Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheid als rechtsverbindlichen Nachweis.
2. Lassen sich einzelne oder alle Grenzsteine nicht finden, kann das örtliche Bau- und Vermessungsamt beauftragt werden, eine amtliche Grenzauskunft zu erteilen. Die Behörde gleicht mit dem Kataster ab und setzt fehlende Grenzsteine neu. In der Vorstufe kann der Grundstückseigentümer die kostenfreie Selbstermittlung über das jeweilige Geoportal des Bundeslandes online versuchen. GPS-Apps und Geräte aus dem Freizeitbereich können beim Aufspüren der Grenzsteine helfen, aber liefern keine ausreichend präzise Standortauskunft.
3. Lassen sich die Positionen fehlender Grenzsteine nicht rechtsverbindlich ermitteln, muss von einer falsch vermessenen Grundstücksgrenze ausgegangen werden. Das kann an unzureichender Kartierung im Kataster oder an den Gegebenheiten auf dem Grundstück liegen. Bei dieser sogenannten Grenzverwirrung muss eine für den Auftraggeber kostenpflichtige Neuvermessung erfolgen.
4. Kommt es bei einer Grenzverwirrung zum Konflikt, greift Paragraf 920 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Führt der Besitzstand nicht zur Übereinkunft, ist eine gerichtliche Feststellung durch eine Klage auf Grenzscheidung möglich.
Eingriffe an Grenzmarkierungen werden empfindlich bestraft
Werden Markierungen von Grundstücksgrenzen eigenhändig ausgegraben, entfernt oder versetzt, ist nicht nur ein Straftatbestand erfüllt, sondern es wurde gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit begangen. Zwei parallel verhängte Strafen nach dem Strafgesetzbuch und dem Vermessungs- und Katastergesetz des jeweiligen Bundesland kosten fast immer vierstellige Beträge. Die Höchststrafe liegt bei der Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Gerichte entscheiden nach Geringfügig- und Verhältnismäßigkeit
Oft kommt es nach einem Rechtsstreit zu einer gütlichen Einigung oder einem Vergleich. Dann haben beide Seiten wegen mutmaßlich überschrittener Toleranz von oft wenigen Zentimetern hohe Rechnungen zu begleichen.