Alte Hecken, Mauern oder Zäune sind nicht maßgeblich
Wenn Grundstücke den Besitzer wechseln, wird dem tatsächlichen Grenzverlauf zu den Nachbargrundstücken oft relative naiv Glauben geschenkt. Auch ein alter Nachbar kann bei Entstehung eines Konflikts auf einmal die Grundstücksgrenze anzweifeln. Jahrzehntealte Grenzanlagen und Grenzbebauungen oder Bepflanzungen scheinen den korrekten Verlauf zu belegen. Nach Sichtprüfung und ungefährem Abgleich mit dem Katastereintrag werden die Grundstücksgrenzen akzeptiert. Dieser Mangel an Gründlichkeit kann folgenreich werden.
Ein wenig melodramisch und überspitzt ausgedrückt handelt es sich aber in nicht seltenen Fällen um eine Art geografische „Zeitbombe“. Es kann jederzeit passieren, dass ein alter oder neuer Nachbar den Verlauf der Linie der Grundstücksgrenze anzweifelt. Da der Einfluss eines Fehlers auf die Abstände baulicher Anlagen und Bepflanzungen enorm sein können und die bestehende Grenzbebauung der Grundstücksgrenze nicht mehr zulässig sein kann, ist eine rechtsverbindliche Korrektur unausweichlich.
Wie ein falsches Vermessen korrigiert werden kann
Es folgende Schritte, um eine Grundstücksgrenze neu zu ermitteln oder zu bestätigen:
1. Vergleich der Markierungen mit dem Katastereintrag
2. Korrigierendes Neu- oder Umsetzen durch die Behörde bei Differenzen zwischen Eintragung und realem Standort
3. Teure Neuvermessung durch von einem durch die Behörde bestellten und zugelassenen Vermessers
4. Klage vor Gericht, um eine Feststellung auf Grenzscheidung zu erwirken
Alternative Lösungen im Interesse beider Beteiligten
Wenn sich aus der (teuren) Neuvermessung der Grundstücksgrenze sekundäre Probleme ergeben, kann der Aufwand unüberschaubar groß werden. Unterschreiten Grenzbebauungen und Grenzbepflanzungen die geforderten Mindestabstände, kann es von Behördenseite zu Aufforderungen des Beseitigens oder des Rückbaus kommen. Hier kann eine Einigung durch Flächenan- beziehungsweise Zukauf erzielt werden.