Wenn man einen Grenzstein entfernen will
Zuweilen kann es vorkommen, dass direkt zwischen zwei Wohngrundstücken ein Grenzstein steht. Und das ist auch nicht verwunderlich. Denn solche Steine markieren gegebenenfalls schon seit Jahrhunderten eine Flurstücksgrenze, an der sich auch Grundstückskataster neuerer Zeit orientieren müssen.
Was aber, wenn Nachbarn in völlig friedlichem Einvernehmen zum Beispiel einen Zaun genau über die Grundstücksgrenzlinie ziehen möchten, auf der der Grenzstein thront?
Den Stein einfach schnell selbst zu entfernen, ist erst mal verlockend. Und das Risiko, dass die Sache auffliegt, erscheint vielleicht auch relativ gering. Aus folgenden Gründen sollten Sie sich das aber noch einmal gut überlegen:
- einen Grenzstein eigenmächtig zu entfernen, ist eine Ordnungswidrigkeit
- das Entfernen kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden
Grenzsteine sind eine hoheitliche Angelegenheit und deshalb auch mit hohen Kosten verbunden. In der Ingenieursleistung einer Flurstücksvermessung für das öffentliche Liegenschaftskataster liegt schließlich eine hohe Verantwortung. Die katasterrechtliche Ordnungswidrigkeit, als die das eigenmächtige Entfernen eines Grenzsteins gilt, ist deshalb nicht zu unterschätzen. Wer sich dessen schuldig macht, muss mit Geldbußen in fünfstelliger Höhe rechnen. Wird sogar eine niederträchtige Absicht dahinter nachgewiesen, also die mutwillige Schädigung eines anderen, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren die Folge sein.
Was tun, wenn andere einen Grenzstein entfernen?
Wenn Sie in die Situation einer Grenzsteinentfernung ohne Ihr Zutun hineingeworfen werden, müssen Sie sich wohl oder übel auch mit dem Thema auseinandersetzen. Etwa dann, wenn ein Nachbar ohne Ankündigung einen Grenzstein auf der Grundstücksgrenze entfernt hat oder Sie durch angrenzende (öffentliche) Bauarbeiten Ihren Grenzstein gefährdet sehen.
In dem Fall ist es empfehlenswert, rechtzeitig eine Beweisführung zu tätigen. Fotografieren Sie den noch bestehenden Grenzstein. Vor allem aber wenden Sie sich direkt an den Nachbarn bzw. die Baufirma, die für die Bauarbeiten zuständig ist. Bei öffentlichen Bauarbeiten brauchen Sie sich in der Regel keine Sorgen zu machen, weil die rechtskonforme Respektierung von Flurstücksgrenzen hier eingeplant ist.