Genehmigungspflicht
Auf jeden Fall braucht man für den Bau einer solchen Grube eine Baugenehmigung. Diese Genehmigung wird im privaten Bereich nicht leicht erteilt – es sind zahlreiche Auflagen einzuhalten.
Einerseits geht es hier um die Arbeitssicherheit.
- schnelles Betreten und Verlassen der Grube muss immer möglich sein
- die Beleuchtung muss an die Gefahren angepasst sein
- der Gefahr durch Gase (zum Beispiel CO oder Benzindämpfe) muss ausreichend begegnet werden
- es muss eine Abdeckung der Grube geben
Andererseits muss die bauliche Sicherheit bedacht werden.
- ausreichende Stabilität der Wände, auch gegen hohen seitlichen Erddruck
- Wasserdichtigkeit
- richtige Betonqualiät
Der Schutz der Umwelt ist ebenfalls zu berücksichtigen.
- der Boden muss so dicht sein, dass keine gefährlichen Flüssigkeiten ins Erdreich gelangen können
- es muss ein Abfluss geplant werden
- es muss ein Ölabscheider eingebaut werden
Alle diese Vorgaben zeigen bereits, dass eine genehmigungsgerechte Planung sehr aufwändig und kompliziert ist, und vielen Vorgaben entsprechen muss. Auch der Bau der Grube ist technisch nicht einfach.
Bauliche Voraussetzungen
Zunächst gilt es, das richtige Maß für die Grube herauszufinden. In der Regel verlangen die gesetzlichen Vorgaben, dass die Grube so lang ist, dass bei einem über der Grube abgestellten Fahrzeug beide Ausstiege frei bleiben. Auch die richtige Höhe der Grube sollte geplant werden.
Durch die große Tiefe der Grube stellt sich in sehr vielen Fällen auch die Grundwasserproblematik beim Bau. Es bleibt hier – da eine außenseitige Abdichtung nicht möglich ist – nur die Lösung, einen völlig wasserdichten Beton zu konzipieren. Das stellt gerade beim Bau einer Grube eine Herausforderung dar.
Die Wand- und Bodenfuge sollte hier in jedem Fall etwas über Bodenhöhe liegen und mit Fugenbändern abgedichtet werden (hoher Kostenaufwand), alternativ kann auch ein Quell- oder Pressschlauch in vielen Fällen ausreichend sein. Auch der Abfluss muss entsprechend abgedichtet werden.