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Themenbereich: Eingangstreppen

Eine Hauseingangstreppe muss genehmigt werden

Hauseingangstreppe

Eine Hauseingangstreppe muss genehmigt werden

Hauseingangstreppen können aus Metall, Beton oder Naturstein gefertigt werden und werden meist als Podesttreppen angelegt. Je nach Höhe der zu erreichenden Eingangstür müssen Dimension und die Stufenanzahl geplant werden. In nahezu allen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, was in jedem Fall vorher geprüft werden muss.

Meist ein- bis fünfstufige Podesttreppen

In der Mehrheit der Fälle wird an einem Einfamilienhaus oder einem Reihenhaus die Höhe der Eingangstür so geplant, dass ein drei- bis fünfstufiger Treppeneingang entsteht. Meist wird eine Podesttreppe geplant, die direkt vor der Eingangstür eine komfortable Standfläche anbietet.

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Als Treppenformen und Treppenarten sind sowohl einläufige gerade und geschwungene Varianten verbreitet als auch Pyramiden- und Kegeltreppen. Oft richtet sich die Auswahl nach dem Platzbedarf der Podesttreppe in Kombination mit
gestalterischen Aspekten der Eingangstreppe.

Bauvorschriften und Normen

Wenn eine Hauseingangstreppe berechnet wird, müssen unterschiedliche Vorschriften eingehalten werden. Sie sind in den Länderbauordnungen niedergelegt und folgen der deutschlandweit anzuwendenden Norm DIN 18065 für die Errichtung von Treppenbauwerken.

In der DIN für Treppen sind Regeln zu folgenden baulichen Eigenschaften festgelegt und werden länderspezifisch teilweise erweitert:

  • Die Laufbreite der Treppe beziehungsweise die Stufenbreite
  • Die Höhe und Tiefe der einzelnen Treppenstufen
  • Die Größe und Anlage des Podests
  • Die größt- und niedrigstmögliche Steigung der Außentreppe
  • Die Notwendigkeit eines Geländers oder Handlaufs
  • Die Form und Ausführung von einem oder zwei Geländern
  • Die Höhe der Geländer und der Abstand zu Mauerwerk
  • Bei gewendelten Treppenverläufen die Anzahl der gewendelten Trittstufen
  • Die Lauflinie des Gehbereichs

Die DIN 18065 schreibt verbindliche Minimal- und Maximalmaße vor. Wenn sich beim Planen einer Außentreppe rechtliche Differenzen zwischen der DIN 18065 und der landesbaurechtlichen Verordnung ergeben, ist für eine Baugenehmigung das Landesbaurecht bindend.

Individuelle Faktoren mit Gestaltungsspielraum

Neben den präzise vorgeschriebenen Werten für eine Hauseingangstreppe sind weitere Kriterien zu erfüllen, die einen gewissen Gestaltungsspielraum erlauben, sofern der Sinn und Zweck der Regelung erfüllt wird. Dazu gehören:

  • Die Gleichmäßigkeit der Stufen
  • Die Beschaffenheit der Oberfläche
  • Der Neigungswinkel der Trittstufen
  • Die optische Wirkung der Stufenkanten
  • Die Beleuchtung und Ausleuchtung der Treppe
  • Kennzeichnung und Hinweise

Als weitere „weiche“ Faktoren sind auch personenbezogene Gegebenheiten zu berücksichtigen. Wenn sich unter den voraussichtlichen Nutzern der Treppe Kleinkinder oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität befinden, muss dem bei der Treppenplanung und Bauausführung Rechnung getragen werden.

Das Gleiche gilt für einen zu erwartenden Lastenverkehr auf der Treppe und der entsprechenden Auslegung von Statik und Stabilität. Im Einzelfall kann die zuständige Genehmigungsbehörde Nachbesserungen verlangen, bevor die Bauerlaubnis bindend erteilt wird.

Tipps & Tricks
Bauen Sie Ihre Hauseingangstreppe erst, wenn Sie die erforderliche Baugenehmigung schriftlich erhalten haben. Eine „schwarz“ gebaute Treppe kann bei behördlicher Begehung und Mängelrüge sofort stillgelegt werden.

Autor: Stephan Reporteur
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