Wie dick ist eine Bodenplatte?
Bodenplatte ist nicht gleich Bodenplatte – je nachdem, wie groß Ihr Gebäude sein soll und ob es sich um ein Fertighaus oder um ein Massivhaus handelt, fällt die Stärke der Bodenplatte anders aus. Im Regelfall liegt sie zwischen 30 und 40 cm. Bei Terrassen, Garagen und Gartenhäusern können mitunter 15 bis 25 cm ausreichend sein.
Wie dick die Bodenplatte gegossen werden muss, wird vor Baubeginn von einem Statiker berechnet. Dieser Schritt ist zwingend notwendig, um für eine ausreichende Stabilität zu sorgen!
Wie tief muss das Erdreich für die Bodenplatte ausgehoben werden?
Die Dicke der Bodenplatte ist aber nicht der einzige Wert, der beim Aushub der Baugrube berücksichtigt werden soll. Der Untergrund für Ihr Gebäude muss aus mehreren Schichten bestehen, zu denen neben der gegossenen Bodenplatte aus bewehrtem WU-Beton auch eine Kiesschicht, eine Sauberkeitsschicht, eine Dämmung, eine Frostschürze und eine PE-Folie bzw. ein Geotextilvlies gehören.
Insgesamt muss die Baugrube daher zwischen 70 und 100 cm tief sein. Zwischendurch ist außerdem ein Verdichten des Bodens notwendig, was sich auf die Tiefe auswirkt.
Welche Höhe darf die Bodenplatte maximal haben?
Einen Richtwert für die maximale Höhe der Bodenplatte über dem Gelände gibt es nicht. Bei der Berechnung des Fundaments wird ein statisches Gutachten erstellt, dass die ideale Höhe angibt – diese sollte beim Bau eingehalten werden.
Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Schichten unter der Bodenplatte berücksichtigt werden, sodass die Oberkante genau mit der geplanten Höhe abschließt. Ansonsten ist das Gebäude auf dem Baugrundstück am Ende höher als erlaubt – was wiederum Probleme mit dem Bauamt verursachen würde.
Muss die Bodenplatte an den Seiten überstehen?
Obwohl die Bodenplatte über dem Geländelevel überstehen muss, gilt das nicht für die Seiten – im Regelfall wird das Gebäude statisch so angelegt, dass das Fundament bündig mit den Wänden abschließt. Ansonsten kann die Lastenverteilung nachteilig beeinflusst werden.
Anders herum ist es möglich, dass die Außenwände leicht über die Bodenplatte hinausgehen, solange die baulichen Gegebenheiten das zulassen. Damit ist allerdings nicht das Mauerwerk gemeint, sondern nur die Auflager und die Verblendung der Fassade. Maximal sind 25 mm erlaubt.