Sind das Hummeln in meinem Fensterrahmen?
Fensterrahmen bilden für viele Insekten geeignete Unterschlupfe und Nistmöglichkeiten. Vor allem bei älteren oder schludrig eingebauten Fenstern gibt es reichlich Hohlräume mit entsprechenden Zugangsritzen und -löchern, die Schutz vor Kälte, Witterung und Fressfeinden sowie gute Räumlichkeiten für Nester und Brutzellen bieten. Hummeln gehören nur bedingt zu den Arten, die in kleine Fensterritzen eindringen und es sich dort dauerhaft einrichten. Denn Hummeln – eine Art der Echten Bienen – gehören ausschließlich zu den staatenbildenden Insekten. Ein Hummelstaat umfasst zwar nicht so viele Tiere wie etwa manch ein Wespenstaat, trotzdem liegen hinter Fensterrahmenritzen selten ausreichend große Hohlräume im Mauerwerk, die ein Hummelnest beherbergen können.
Wenn nicht Hummeln, welche Art ist das dann am Fensterrahmen?
Bei einzelnen ein- und ausfliegenden gestreiften Fluginsekten handelt es sich meist um eine Wildbienenart. Viele Wildbienenarten leben solitär, also allein und ziehen nur eine sehr überschaubare Anzahl an Nachkommen auf. Wildbienen, die sich gern in Fensterrahmenritzen einnisten, sind zum Beispiel Mauerbienen. Die Arten dieser Gattung bauen vorzugsweise in vorhandenen, wärmespeichernden Hohlräumen ihre Nester. Hohle Stellen im Mauerwerk, die über den Fensterrahmen zugänglich sind, sind ihnen dementsprechend höchst willkommen.
Sind Hummeln im Fensterrahmen gefährlich?
Wenn sich ein Hummelstaat hinter Ihrem Fensterrahmen eingenistet hat, kann das unter Umständen durchaus gefährlich werden – allerdings nur dann, wenn sich Ihre Wege mit denen der Insekten wesentlich kreuzen und Sie womöglich eine Insektengiftallergie haben. In den meisten Fällen ist die Angelegenheit entspannt zu betrachten. Denn Hummeln stechen nur im äußersten Notfall und bleiben ansonsten sehr friedlich. Außerdem müssen Sie sich mit den summenden, pelzigen Tieren auch nur eine Sommersaison bis zum Herbst arrangieren – danach stirbt die Kolonie aus. Die Bausubstanz leidet in der Regel nicht unter dem Nestbau – nach der Saison ist es dennoch sinnvoll, die Stelle zu reinigen und sachgemäß abzudichten.
Darf man Hummeln im Fensterrahmen vertreiben?
Nein, nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesartenschutzgesetz sind Hummeln wie alle Bienen streng geschützt. Das heißt, dass man sie weder töten, noch fangen oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen darf. Andernfalls drohen Strafen in Höhe von bis zu 65.000 Euro (in den meisten Bundesländern bis 50.000 Euro). In besonderen Fällen – etwa bei vorhandener Insektengiftallergie eines der Hausbewohner – kann beim örtlichen Umweltamt aber eine Sondergenehmigung für eine Nestumsiedlung erwirkt werden. Die Nestumsiedlung müssen dann Fachleute durchführen.