Wann nisten sich Bienen im Fensterrahmen ein?
Damit Bienen es sich in Fensterrahmen gemütlich machen, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein:
- kleine Zugänge
- ggf. Hohlräume im Mauerwerk
- Nahrungsangebot im Umfeld
Zunächst einmal muss der Fensterrahmen über ein paar offene Ritzen, Schlitze und Löcher verfügen, die für die gestreiften Insekten groß genug zum Hineinschlüpfen sind und klein genug, um Witterung, Fressfeinde und andere Gefahren abzuhalten. Gerade Mauerbienen, die gern zwischen wärmespeichernden Steinen hausen, ist darüber hinaus auch ein Hohlraum im Mauerwerk willkommen, der für sie über den Fensterrahmen zugänglich ist. Weiterhin brauchen die Bienen natürlich ein gewisses Nahrungsangebot im Umfeld: ein naturbelassener, blütenreicher Garten und/oder eine pflanzenreiche Landschaft zieht die Tiere freilich an.
Welche Bienen können Fensterrahmen besiedeln?
In aller Regel werden Sie an Ihrem Fensterrahmen nur solitäre Wildbienenarten antreffen. Das sind Wildbienen, die allein leben und nur einen sehr überschaubaren Nachwuchs aufziehen. Staatenbildende Arten wie die weithin bekannte Honigbiene finden in Fensterrahmen und eventuell dahinter liegenden Mauerhohlräumen schwerlich genug Platz, um ihre Kolonie mit hunderten von Brutzellen unterzubringen.
Sind Bienen im Fensterrahmen gefährlich?
In den meisten Fällen ist eine Einnistung von Bienen im Fensterrahmen unkritisch – sowohl für Sie als Menschen, als auch für die Bausubstanz. Wenn es sich wie meistens um eine solitäre Wildbienenart handelt, haben Sie in Sachen Stiche kaum etwas zu befürchten. Denn Wildbienen können zwar grundsätzlich stechen, ihr Stachel ist aber wesentlich weniger kräftig als der von zum Beispiel Honigbienen oder Gemeinen Wespen. Die menschliche Haut können sie mit diesem Stechwerkzeug nicht durchdringen. Von den wenigen Brutzellen, die sie in den Hohlräumen anlegen, wird die Bausubstanz in der Regel nicht beeinträchtigt. Eine Ausreinigung und Abdichtung nach der Saison ist trotzdem zu empfehlen.
Darf man Bienen aus dem Fensterrahmen vertreiben?
Bienen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesartenschutzgesetz unter besonderen Schutz gestellt. Das heißt, dass man sie weder töten, noch fangen oder auch nur in ihrer Lebensweise stören darf. Ihre Nester dürfen dementsprechend auch nicht in Unruhe gebracht oder zerstört werden, solange sie noch bewohnt sind. Je nach Bundesland können bei Zuwiderhandeln Strafen zwischen 5000 und 65.000 Euro verhängt werden. Auch Vertreibungsmaßnahmen sind tabu. Wenn Sie sich massiv gestört oder bedroht durch die Bienen fühlen, können Sie aber beim örtlichen Umweltamt eine Ausnahmegenehmigung für eine professionelle Nestumsiedlung beantragen. Dafür müssen allerdings triftige Gründe vorliegen, die jeweils individuell beurteilt werden.