Vorschriften für richtige Mauerverbindungen
Grundsätzlich verlangt die DIN 1053, dass man Wände und Querwände kraftschlüssig miteinander verbinden uss, wenn sie aufeinander stoßen. Das ist bei nachträglich errichteten, zusätzlichen Mauern allerdings nicht möglich. Eine zug- und druckfeste Verbindung muss auf andere Weise geschaffen werden.
Das gleiche Problem begegnet einem auch häufig beim Errichten von Aussteifungswänden. Diese Wände werden immer erst nach dem eigentlichen Mauerwerk errichtet, und müssen ebenso mit ihm zug- und druckfest verbunden werden.
Stumpfstoß
Um dieses problem zu lösen und eine normgerechte Verbindung herzustellen, kann man auf die Technik des sogenannten Stumpfstoßes zurückgehen. Dabei werden beide Mauerwerke stumpf aneinander gestoßen und – wie die Norm verlangt – zugfest und druckfest miteinander verbunden.
Druckfeste Verbindung
Eine stumpfe Mauerwerksverbindung druckfest zu machen ist meist kein Problem. Dazu muss nur die Stoßfuge entsprechend vermörtelt werden.
Je nach Breite der Stoßfuge wird auch untercshiedlicher Mörtel eingesetzt.
- Stoßfugenbreite bis 3 mm: Dünnbettmörtel
- Stoßfugenbreite über 6 bis 15 mm Normalmörtel
Zugfeste Verbindung
Eine zugfeste Verbindung kann hergestellt werden durch das Einlegen von Flachstahlankern in die Lagerfugen. Damit werden beide Mauerwerksteile als zugfest verbunden angesehen und können auch so bemessen werden.
Anerkennung der Mauerverbindung
Bei Statikern und Architekten wird der Stumpfstoß häufig nicht als normgerechte Mauerwerksverbindung anerkannt, auch wenn er alle von der Norm geforderten Kriterien erfüllt. Hier gibt es immer wieder Streitigkeiten, ob solche Verbindungen überhaupt zulässig sind. Bei vielen gilt nur – wie die Norm ursprünglich vorsieht – ein verzahntes Mauerwerk als normgemäß.