Muss die Haustür ein Panikschloss aufweisen?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Einbau eines Panikschlosses in die Haustür. Sie können also ein ganz normales Schloss in Ihrem Haus verbauen. Das gilt auch im Mehrfamilienhaus. Zumindest rechtlich bewegen Sie sich damit nicht im Graubereich. Allerdings wird aus Sicherheitsabwägungen in Mehrfamilienhäusern der Einbau eines Panikschlosses dringend empfohlen.
Was sind die Vorteile eines Panikschlosses?
Ein Panikschloss bietet verschiedene Vorteile:
- Es verschließt die Tür beim Zufallen sicher, als wäre der Schlüssel im Schloss gedreht worden.
- So erhöht sich der Einbruchschutz, was auch den Versicherungsschutz im Einbruchsfalle sichert.
- Gleichzeitig lässt sich die Tür jederzeit von innen manuell ohne Schlüssel öffnen.
- Dadurch bietet die Tür auch im Brandfall einen sicheren Fluchtweg, der nicht durch das Fehlen eines Schlüssels zur Falle wird.
Kann die Tür nicht nachts einfach abgeschlossen werden?
Viele Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften entscheiden sich im Sinne eines erhöhten Einbruchschutzes dazu, die Tür nach einer bestimmten Uhrzeit abzuschließen. Das nächtliche Abschließen der Haustür im Mehrfamilienhaus ist allerdings nicht unproblematisch. Denn im Falle eines Brandes könnte die Tür zur tödlichen Falle werden – dann, wenn flüchtende Bewohner den Schlüssel entweder in der Wohnung vergessen oder ihnen der Weg zum Schlüssel durch Feuer abgeschnitten wurde.
Feuerwehren empfehlen daher dringend den Einbau eines Panikschlosses oder sogar das Nachrüsten eines Motorschlosses. Letzteres besitzt den Vorteil, dass die Feuerwehr im Ernstfall durch einen speziellen Code auch besonders schnell Zutritt zum Objekt erhält. Auch Gerichte entscheiden in aller Regel für den Schutz der Bewohner vor Brand. So wurden bereits mehrere Klauseln zum nächtlichen Verschließen der Tür von Amtsgerichten gekippt. Ein Panikschloss mag also nicht vorgeschrieben sein, es ist aber eine rechtlich sehr sichere Investition.