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Schloss

Das Türschloss ist verklebt, wer zahlt?

Von Franz Gruber | 3. Dezember 2024
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Franz Gruber
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Franz Gruber, “Das Türschloss ist verklebt, wer zahlt?”, Hausjournal.net, 03.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 25.06.2025, https://www.hausjournal.net/tuerschloss-verklebt-wer-zahlt

Ein verklebtes Türschloss verursacht Ärger. Dieser Artikel erläutert die Vorgehensweise und Ihre Rechte.

tuerschloss-verklebt-wer-zahlt
Ein verklebtes Türschloss ist ein echtes Problem

Wer trägt die Kosten für ein verklebtes Türschloss?

Bei einem mutwillig verklebten Türschloss stellt sich die Frage, wer für die Reparaturkosten verantwortlich ist. Generell ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache einschließlich der Türschlösser zuständig. Wenn das Schloss von unbekannten Dritten beschädigt wurde und Sie keine Schuld am Schaden tragen, sind Sie nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Es existieren jedoch Ausnahmen. Eine Klausel zu Bagatellschäden im Mietvertrag könnte vorsehen, dass Sie als Mieter Schäden bis zu einer gewissen Grenze, üblicherweise zwischen 75 und 100 Euro, selbst tragen müssen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf derartige Vereinbarungen.

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Müssen Sie einen Schlüsseldienst rufen, informieren Sie sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung und warten Sie deren Rückmeldung ab, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall in der Nacht. In dringenden Fällen können Sie eigenständig einen Schlüsseldienst beauftragen, sollten jedoch alle angefallenen Belege aufbewahren und den Vermieter über die Kosten informieren.

Berücksichtigen Sie hierbei:

  • Unverzügliche Information des Vermieters
  • Dokumentation und Aufbewahrung der Rechnungen
  • Prüfung des Mietvertrags auf Bagatellschadenregelungen

Bei Streitigkeiten über die Kostenübernahme können Sie rechtlichen Rat einholen oder sich an einen Mieterverein wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Vorgehensweise bei einem verklebten Türschloss

Ein verklebtes Türschloss kann ärgerlich sein, lässt sich jedoch oft effizient lösen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

1. Untersuchung des Schlosses: Stellen Sie fest, ob es sichtbare Anzeichen für die Art des Klebstoffs gibt, um später geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

2. Tür von innen öffnen (falls möglich): Falls Sie im Inneren der Wohnung sind und Zugang zur Tür haben, prüfen Sie, ob Sie das Schloss von der Innenseite besser inspizieren und Maßnahmen zur Beseitigung des Klebers ergreifen können.

3. Primäre Lösungsversuche starten:

  • Mechanische Entfernung: Verwenden Sie Werkzeuge wie eine Pinzette, Nadel oder Zahnstocher, um den Kleber vorsichtig zu entfernen.
  • Lösungsmittel anwenden: Je nach Klebstoffart nutzen Sie Aceton für Sekundenkleber oder warmes Seifenwasser für Holzkleber. Testen Sie das Lösungsmittel vorher an einer unauffälligen Stelle, um sicherzugehen, dass es keine Schäden verursacht.

4. Dokumentation: Machen Sie Fotos des verklebten Schlosses, bevor Sie Maßnahmen ergreifen, um bei späteren Diskussionen mit dem Vermieter oder Versicherungen Nachweise zu haben.

5. Information des Vermieters: Informieren Sie Ihren Vermieter umgehend schriftlich über das Problem. Nutzen Sie dabei E-Mail oder Einschreiben, um die Kommunikation nachvollziehen zu können.

6. Beauftragung einer Fachkraft (falls notwendig): Wenn Sie das Schloss nicht selbst reparieren können und eine sofortige Lösung erforderlich ist, beauftragen Sie einen Schlüsseldienst. Bewahren Sie alle Belege auf und informieren Sie den Vermieter über die entstandenen Kosten.

Diese strukturierte Vorgehensweise stellt sicher, dass Sie das Problem effizient lösen und alle notwendigen Nachweise für die Kostenübernahme durch den Vermieter haben.

Eigenständige Lösungsversuche

Bevor Sie einen Schlüsseldienst beauftragen, können Sie versuchen, das Problem eigenständig zu lösen:

  1. Einschätzung des Schadens: Überprüfen Sie, ob das Schloss nur oberflächlich verklebt ist. Nutzen Sie dabei eventuell eine Taschenlampe zur Inspektion.
  2. Kleber mechanisch entfernen: Versuchen Sie den Klebstoff mit einer Nadel, einem Zahnstocher oder einer feinen Pinzette zu entfernen. Achten Sie darauf, das Schloss nicht zu beschädigen.
  3. Wärmebehandlung: Erwärmen Sie das Schloss vorsichtig mit einem Haartrockner, um den Kleber weich zu machen und die Entfernung zu erleichtern. Vermeiden Sie Überhitzung.
  4. Lösung von Klebstoffen: Nutzen Sie geeignete Lösungsmittel, abhängig von der Klebstoffart: Aceton für Sekundenkleber, warmes Wasser und Spülmittel für Wasserkleber. Testen Sie die Mittel an unauffälligen Stellen.
  5. Schmiermittel anwenden: Nach der vollständigen Entfernung des Klebers können Sie ein spezielles Schmiermittel für Schlösser nutzen, um die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.
  6. Vorsichtsmaßnahmen: Tragen Sie Schutzhandschuhe und arbeiten Sie in einem gut belüfteten Bereich, wenn Sie Lösungsmittel verwenden.

Sollten Ihre eigenständigen Versuche erfolglos sein oder das Schloss weiterhin blockieren, wenden Sie sich an eine Fachkraft.

Rechtliche Schritte

Falls sich der Vermieter weigert, die Kosten für die Reparatur des verklebten Türschlosses zu übernehmen, haben Sie verschiedene rechtliche Optionen:

  1. Schriftliche Aufforderung: Senden Sie dem Vermieter eine schriftliche Aufforderung zur Kostenübernahme, legen Sie relevante Unterlagen bei und setzen Sie eine Frist zur Klärung.
  2. Mieterverein kontaktieren: Wenn keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie sich an einen Mieterverein wenden, der oft Beratung und Unterstützung bietet.
  3. Anwaltliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Mietrecht hinzu, um Ihre Forderung professionell überprüfen und vertreten zu lassen.
  4. Verrechnung mit der Miete: In manchen Fällen können Sie die entstandenen Kosten mit der nächsten Mietzahlung verrechnen. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über dieses Vorgehen.
  5. Polizeiliche Anzeige: Wenn der Verdacht auf mutwillige Sachbeschädigung besteht, können Sie Anzeige gegen unbekannt erstatten.
  6. Gerichtliche Klärung: Letztlich können Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Ein Gericht kann den Vermieter zur Kostenübernahme verpflichten, wenn der Schaden unverschuldet durch Dritte verursacht wurde.

Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihnen die entstandenen Kosten erstattet werden. Bewahren Sie stets alle relevanten Belege und Dokumentationen sorgfältig auf.

Artikelbild: Andrey_Popov/Shutterstock

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