Wann wird ein Türschließer an der Wohnungstür Pflicht?
Werden Türen bei Umbauten umgewidmet, kann je nach Lage und Nutzung die Nachrüstung eines Türschließers erforderlich sein. Herkömmliche Zimmertüren sind in der Regel nicht als Wohnungstüren zugelassen. 2019 ist die DIN SPEC 18105 erschienen. Sie ist (noch) nicht gesetzlich verpflichtend, setzt sich aber zunehmend als Standard in Bauverträgen und Ausschreibungen durch. In der Vornorm wird die Verpflichtung zur Selbstschließung mit dem Passus „wenn baurechtlich gefordert“ delegiert.
Was ist außer dem Türschließer Pflicht für eine Wohnungstür?
Für eine Wohnungsabschlusstür (WAT) bestehen vier Ausführungskategorien:
1. Einbruchhemmung (Widerstandsklassen RC1 bis RC4 nach DIN EN 1627)
2. Klimastabilität (Formstabilität bei Temperaturunterschieden)
3. Brandschutz (dichtschließend, selbstschließend, rauchdicht, feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig)
4. Schallschutz (je nach Gebäude zwischen 27 und 37 Dezibel)
Eine Wohnungstür mit Glas ist zulässig, wenn Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Mehrfachglas verwendet wird. Einscheibensicherheitsglas ist nicht zulässig. Die Bedienkräfte müssen klassifiziert sein. Für die normale Bedienklasse 2 sind 50 Newton und für barrierefreie Wohnungstüren 25 Newton (Bedienklasse 3) zulässig.
Ändert sich die Pflicht für Türschließer an einer Wohnungstür?
Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben der Vornorm DIN SPEC 18105 Eingang in die allgemeine Gesetzgebung finden werden. Daher ist auch davon auszugehen, dass selbstschließende Türen zunehmend zur Pflicht werden.
Warum können Türschließer an der Wohnungstür Pflicht sein?
Im Brandfall flüchten die Bewohner im Erdgeschoss fluchtartig und denken nicht an ihre Wohnungstüren. Aufsteigender Rauch versperrt den Fluchtweg für die oberen Stockwerke.
Ist in Altbauten ein Türschließer an der Wohnungstür Pflicht?
Bestandsgeschützte Gebäude müssen in der Regel nicht mit einem Türschließer nachgerüstet werden. Da sich die Landesgesetze jedoch ständig ändern, sollte der aktuelle Stand bei der obersten Baubehörde des Landes erfragt werden.
Was spricht gegen die Pflicht zum Türschließer der Wohnungstür?
Es gibt einige Kritikpunkte an Türschließern. Der Einbau und die Wartung verursachen Kosten, das Aussperren aus der Wohnung wird wahrscheinlicher, das Bedienung mit vollen Händen wird erschwert, Kinder und ältere Menschen haben Schwierigkeiten beim Öffnen und für Kinder besteht die Gefahr, sich die Finger einzuklemmen.