Nikotinsperren werden durch Wandlack erzielt
Im privaten Wohnraum zu rauchen, ist rechtlich kaum oder nicht zu unterbinden. Um Raucherzimmer bereits im Vorfeld zu schützen, bei Mieterwechsel zu renovieren oder einfach frisch zu gestalten, sind spezielle Anti-Nikotin-Farben erhältlich. Im Prinzip handelt es sich dabei um einen luftdicht abschließenden und wasserunlöslichen Lack.
Das physikalische Problem bei der Verwendung der versiegelnden Farbe kann die dadurch eingeschränkte raumklimatische Regulierung sein. Das Mauerwerk und Tapete ist unversiegelt in der Lage, Diffusion und Feuchtigkeitsaustausch zu betreiben. Eine Nikotinsperrfarbe verschließt diese Möglichkeit.
Anwendung und Funktion der Nikotinsperren
In einem Raucherzimmer, das bereits vergilbt ist und stinkt, kann die Sperrfarbe die Verschmutzung überdecken und den Geruch einschließen. In einem „kommenden“ Raucherzimmer sorgt die Spezialfarbe dafür, dass Nikotin nicht eindringen kann.
Wenn Nikotingeruch vorhanden ist, muss allerdings davon ausgegangen werden, dass sensible Nichtrauchernasen auch „eingeschlossenen“ Geruch wahrnehmen. Einzig die grundlegende Sanierung der Wände beseitigt den Geruch, der nicht nur in den kompletten Tapeten, sondern auch in Putz und Holz abgelagert sein kann.
Eine Möglichkeit der Neutralisation ohne Putzentfernung oder ähnlich aufwendigen Baumaßnahmen ist die professionelle Ozonreinigung. In diesem chemisch-physikalischen Verfahren können eingeleitete Moleküle die Geruch verursachenden Nikotinmoleküle binden. Nach der Ozonreinigung kann durch das Aufbringen der Sperrfarbe ein neues Einziehen von Nikotin bei oben genannten raumklimatischen Einschränkungen unterbunden werden.
Rauchen verbieten, vermeiden und untersagen
Generell gehört das Rauchen in Mietsachen, bei Eigentum sowieso, zu der Verwirklichung der unveräußerlichen Lebensbedürfnisse der Bewohner. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Rauchverbot laut Mietvertrag ist meist unwirksam. Eine Lösung kann eine sogenannte und schriftlich fixierte Individualabrede nach Paragraf 305b BGB sein.