Wem gehört die Wasserleitung?
Sie besitzen ein Haus, in dessen Keller sich eine Wasseruhr befindet. Vor der Wasseruhr liegen die Leitungen, die das Wasser vom Wasserversorger ins Haus transportieren, dahinter die Leitungen, die das Wasser im Haus verteilen. Die Leitungen hinter der Wasseruhr gehören dem Hausbesitzer, der für die Instandhaltung verantwortlich ist.
Anders sieht es mit den Leitungen vor der Wasseruhr aus. Sie befinden sich auf Ihrem Grundstück, liegen jedoch nicht in Ihrer Verantwortung. Es gibt sehr wenige Ausnahmen, in denen die Zuständigkeit vertraglich anders geregelt ist.
Vorgehen beim Rohrbruch
Entdecken Sie einen Rohrbruch, ist der erste Schritt, dafür zu sorgen, dass das Wasser gestoppt wird, damit der Schaden nicht größer wird. Rufen Sie den Wasserversorger an und klären Sie sofort die Beseitigung des Schadens. Wichtig ist, dass Sie nichts bezahlen müssen, denn für die Leitungen bis zu Ihrem Haus ist die Gemeinde bzw. der Wasserversorger verantwortlich.
Selbstverschuldeter Rohrbruch
Der Wasserversorger ist nur dann zuständig, wenn der Rohrbruch auf ein Versäumnis seinerseits zurückzuführen ist. Konkret heißt das, wenn Sie auf Ihrem Grundstück mit einem Bagger arbeiten, um die Kellerwand zu isolieren, und die Leitung dabei zerstören, haften Sie für den Schaden. Verfahren Sie zunächst wie beschrieben. Rufen Sie das Wasserversorgungsunternehmen an und lassen das Wasser abstellen. Für den Schaden an der Leitung und einen eventuellen Feuerwehreinsatz müssen Sie aufkommen.