Hauptwasserhahn muss nicht zugänglich sein
Ob der Hauptwasserhahn im Mehrfamilienhaus zugänglich ist oder nicht, ist Ermessenssache des Vermieters. Einerseits ist es natürlich praktisch, wenn man im Notfall das Wasser stoppen kann, beispielsweise weil Sie den Vermieter nicht erreichen können oder das Wasser in einer anderen Wohnung ausläuft und der Mieter nicht da ist.
Andererseits könnte es aber auch sein, dass Mieter einfach das Wasser abstellen, wenn sie im Bad in die Wand bohren wollen, um einen Spiegelschrank aufzuhängen.
Ist der Hauptwasserhahn nicht zugänglich, hat das also Vor- und Nachteile. Aber vorgeschrieben ist weder das eine noch das andere. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass nichts passiert, sollten Sie den Vermieter vor Arbeiten an einer Wand mit Wasserleitungen informieren und darum bitten, dass er im Notfall erreichbar ist.
Was tun beim Wasserschaden?
Haben Sie beispielsweise in die Wand im Bad gebohrt, um einen Spiegel anzubringen, und dabei versehentlich eine Wasserleitung erwischt, müssen Sie gar nicht unbedingt den Hauptwasserhahn zudrehen. In den meisten Wohnungen sind nämlich Absperrhähne vorhanden, die den Wasserzufluss nur für Sie regeln. Dieser Absperrhahn befindet sich in der Regel im Bad.
Wasserschäden vorbeugen
Wenn Sie zur Miete wohnen, sind Sie auch im Urlaub für die Wohnung verantwortlich. Sie müssen aber nicht den Absperrhahn für die Wohnung abdrehen, es reicht schon, wenn Sie die Absperrhähne für Spülmaschine und Waschmaschine schließen.
Und auch sinnvoll ist, den Vermieter zu informieren, wie er Sie im Notfall erreichen kann. Die Pflicht dazu haben Sie aber nicht.