Ursachen für die geplatzte Wasserleitung
Wasserleitungen können aus unterschiedlichen Gründen platzen, beispielsweise, weil sie nicht frostsicher verlegt wurden, aber auch, wenn sie zu alt sind. Verzinkte Wasserleitungen aus Zink beispielsweise korrodieren mit der Zeit, das Material wird schwächer, irgendwann hält die Leitung dem Wasserdruck nicht mehr stand und platzt. Das gleiche gilt für Rohre aus Kunststoff oder Kupfer, die zwar eine längere Lebensdauer haben, aber irgendwann auch kaputtgehen.
Was tun beim geplatzten Rohr?
Bemerken Sie, dass ein Rohr geplatzt ist, besteht der erste Schritt darin, den Haupthahn im Keller zuzudrehen und damit einen weiteren Durchfluss zu unterbinden. Dann bringen Sie evtl. betroffenes Mobiliar in Sicherheit und fotografieren die Stelle zur Dokumentation für die Versicherung.
Anschließend machen Sie sich daran, das Rohr zu orten. Ob Sie es reparieren (lassen) können oder das geborstene Stück austauschen müssen, sehen Sie nach einer Untersuchung mit einer Kamera, bzw., wenn Sie das Rohr freigelegt haben. Reparieren Sie aber nichts, bevor die Versicherung vom Schaden Kenntnis genommen und Vorschläge gemacht hat.
Geplatztes Rohr erkennen
Ein geplatztes Wasserrohr lässt im Haus lässt sich recht einfach erkennen, weil die Wand an einer bestimmten Stelle einen Wasserfleck bekommt. In der Erde sind geplatzte Rohre viel schwieriger zu entdecken, weil der Schaden nicht so offensichtlich ist. Meist bemerkt man sie erst dann, wenn der Wasserverbrauch unnatürlich hoch oder eine Stelle im Garten besonders aufgeweicht ist.
Wer zahlt den Schaden?
Für das Haus sollten Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, die Schäden bei einer geplatzten Wasserleitung übernimmt. Dabei gibt es unterschiedliche Versicherungen. Die Hausratversicherung bezahlt beispielsweise nur den entstandenen Schaden an der Einrichtung, während die Gebäudeversicherung die Kosten für Reparaturen übernimmt.
Ist der Schaden außerhalb des Hausanschlusses entstanden, ist die Gemeinde, bzw. der Wasserversorger für die Regulierung zuständig.