Hausrat- oder Gebäudeversicherung
Die Schäden am Gebäude selbst werden normalerweise von der Gebäudeversicherung getragen. Dafür muss es sich allerdings um einen Rohrbruch im Leitungswassersystem handeln. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Frischwasserleitung oder um die Abwasserleitung handelt.
Einrichtung und persönliche Habe
Bei der Frage, welche der beiden Versicherungen für ein bestimmtes Objekt zuständig ist, kann der Versicherungsnehmer sich grob daran orientieren, ob er das Objekt bei einem Umzug mitnimmt oder ob es fest mit dem Wohnhaus verbunden ist.
Alle beweglichen Teile, die bei einem Umzug normalerweise mitgenommen werden, zählen zum Hausrat und werden bei einem Schaden durch einen Rohrbruch von der Hausratversicherung getragen.
Wasserschaden in der Mietwohnung
Wenn ein anderer Mieter einen Wasserschaden an Ihrer Wohnungseinrichtung verursacht, wird er dafür haftbar gemacht. Dennoch sollte der Schaden unbedingt erst einmal der eigenen Hausratversicherung gemeldet werden.
Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert für die beschädigten Dinge, die private Haftpflichtversicherung des Verursachers jedoch nur den Zeitwert. Daher steht der Geschädigte sich immer besser, wenn eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Zahlung übernimmt.
Mitleid mit der Versicherung müssen Sie nicht haben, diese holt sich die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Verursachers im Zweifel wieder zurück.