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Themenbereich: Abwasser

Rohrbruch – was nun?

Rohrbruch

Rohrbruch - was nun?

Ein Rohrbruch muss gar nicht immer urplötzlich auftreten. Auch die Wasseruhr sollte von Zeit zu Zeit beobachtet werden, wenn kein Wasser abgenommen wird. Dann kann ein schleichender Rohrbruch bevorstehen. Hier steht, was zu tun ist.

Starker Wasseraustritt

Wenn große Mengen Wasser austreten, sollte zunächst das Absperrhahn geschlossen werden. Bevor dann aber mit der Suche nach dem Leck begonnen wird, ist es ebenfalls wichtig, die Hauptsicherung am Stromkasten auszuschalten.

  • Lesen Sie auch — Was tun bei einem Rohrbruch?
  • Lesen Sie auch — So findet man einen Rohrbruch
  • Lesen Sie auch — Wasserschaden feststellen – Wichtige Informationen

Erst ganz zum Schluss sollten die Einrichtungsgegenstände gerettet werden. Wenn das Wasser mit normalen Mitteln nicht entfernt werden kann, muss die Feuerwehr helfen. Auch diesen Posten zahlt aber normalerweise die Versicherung.

Besonders wichtig sind aussagekräftige Fotos. Alle Teile, die beschädigt wurden, sollten ebenfalls fotografiert werden. So kann belegt werden, dass diese Gegenstände überhaupt im Haushalt vorhanden waren.

To-do-Liste für den Rohrbruch

  • Wasser abstellen
  • Strom abstellen
  • Versicherung informieren
  • Notdienst Klempner anrufen (am Wochenende natürlich vor der Versicherung informieren)
  • Fotos machen
  • Elektrogeräte hochstellen

Schleichende Durchnässung

Bei einem schleichenden Rohrbruch sieht man meist zuerst feuchte Flecken an bestimmten Wänden oder eine Bewegung auf der Wasseruhr. Dann muss so schnell wie irgend möglich die lecke Stelle oder der Rohrbruch geortet werden.

Ortungsgerät

Wenn ein versteckter Rohrbruch vorliegt, sollte ein Installateur mit einem Leckortungsgerät gerufen werden. Zunächst ist aber die Gebäudeversicherung zu informieren. Häufig arbeitet die Versicherung mit bestimmten Klempnerfirmen vor Ort zusammen. Dann ist es erheblich einfacher, diese Firma zu beauftragen, da die Versicherung direkt und problemlos mit dem Unternehmen abrechnet.

Wasserverlust melden

Wenn ein Rohrbruch oder eine Leckage über einen längeren Zeitraum stattgefunden hat, sind mit Sicherheit auch einige Kubikmeter Wasser verloren gegangen. Viele Wasserwerke erstatten dann zumindest die Abwasserkosten. Schließlich wurde dieses verlorene Wasser nicht ins Abwassersystem eingeleitet.

Manche Wasserlieferanten berechnen sogar die komplette Rechnung neu und orientieren sich dabei an dem Wasserverbrauch der letzten drei Jahre. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eventuell auch die Versicherung den Wasserverlust zahlen.

Schäden beheben und minimieren

Niemand sollte sich gemütlich zurücklehnen und denken, die Versicherung wird schon zahlen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Schäden nach Kräften zu minimieren. Dazu gehört es auch, eine professionelle Trocknung über sich ergehen zu lassen.

Auch während der Reparatur und der Trocknung sollten immer wieder Fotos gemacht werden. So kann später auch ein eventuell entstandener Pfusch der Handwerker belegt werden. Die Versicherung freut sich meistens ebenfalls, wenn viele aussagekräftige Fotos vorhanden sind.

Die Trocknung kann mehrere Wochen oder gar Monate andauern. Während dieser Zeit müssen häufig die Fenster geöffnet bleiben, damit der Abluftschlauch der Trocknungsgeräte nach außen geleitet werden kann.

Aber selbst die Stromkosten für die Trocknung werden übernommen. Geltend machen, sollte der Geschädigte ebenfalls die zusätzlichen Heizkosten, die durch die offenen Fenster anfallen. Vor allem, wenn der Schaden im Winter entstanden ist, kann hier einiges zusammenkommen.

To-do-Liste Wiederherstellung

  • Reparatur durch Klempner
  • Trocknungsgeräte aufstellen / lassen
  • Gebäudeschäden beheben
  • Tapezieren und streichen
  • Einrichtungsgegenstände erst entsorgen, wenn die Versicherung dies bewilligt
Tipps & Tricks
Auch wenn Sie davon überzeugt sind, dass der Rohrbruch auf ein Versäumnis Ihres Vermieters zurückzuführen ist, können Sie ihn vermutlich nicht haftbar machen. Verschiedene Gerichte haben die Vermieter von der Pflicht einer Generalinspektion aller Wasserrohre befreit. Der Vermieter muss diese nicht regelmäßig prüfen, da der Aufwand den Nutzen bei weitem überwiegt.

Sind die Schäden jedoch auf Kanalbauarbeiten der Gemeinde zurückzuführen, muss diese die finanziellen Folgen zahlen. Ihre Versicherung wird sich dann unter Umständen auch schon bezahlte Schäden von der Gemeinde zurückholen.

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