Welche Versicherungen kommen bei Wasserschäden zum Einsatz?
1. Hausratversicherung
Die Hausratsversicherung ist äußerst wichtig, da sie die Erstattungskosten für Inneneinrichtung Ihrer Eigentumswohnung übernimmt. Dazu gehören:
- Elektrogeräte
- Möbel
- Bodenbeläge
- Wandbeläge
- Kleidung und weitere Textilien
Die Hausratsversicherung setzt dann ein, wenn Wasserschäden in Ihrer Wohnung durch undichte Wasserleitungen innerhalb Ihrer Wohnung oder durch Ihre Nachbarn entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Wasser aus Heizungsrohren oder die Zuführungen zur Klimaanlage handelt. Der Schaden und dessen Ursache muss nur genau dokumentiert werden.
2. Wohngebäudeversicherung
Im Vergleich zur Hausratsversicherung deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden an der Baustruktur, den Wänden und Decken ab. Sie übernimmt die Kosten, wenn zum Beispiel durch einen Rohrbruch die Wand anfängt von innen zu schimmeln. Für Eigentumsbesitzer ist diese Versicherung äußerst wichtig.
3. Haftpflichtversicherung
Wenn sich der Wasserschaden nicht nur auf Ihre Wohnung bezieht und Sie der Verursacher sind, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten, die durch den Wasserschaden beim Nachbarn entstanden sind und sehr hoch ausfallen können.
4. Elementarversicherung
Unter der Elementarversicherung ist eine bestimmte Zusatzversicherung gemeint, die nur zusammen mit einer Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgeschlossen werden kann. Sie kommt zum Tragen, wenn es zu Wasserschäden durch Regen oder andere Naturgewalten kommt. Vor allem in Keller- oder Dachgeschosswohnungen ist es nicht verkehrt, eine Elementarversicherung abzuschließen.
Sie schützt vor Schäden, die durch die besagten Naturgewalten entstehen. Wenn zum Beispiel das Dach in der Dachgeschosswohnung ein Leck aufgrund eines Sturms bekommt, würde die Versicherung zum Einsatz kommen. Je nach Ausmaß des Schadens, der durch Naturgewalten in den meisten Fällen deutlich höher ist, werden die erstatteten Kosten ermittelt.
Ersatzwohnung
Ein größeres Problem stellt die Notwendigkeit einer Ersatzwohnung dar. Da Sie nicht in einem Mietverhältnis leben, werden Ihnen anfallende Umzugs- und Maklerkosten für den temporären Umzug nicht erstattet. Das müssen Sie unbedingt einplanen, wenn Ihre Wohnung unbewohnbar ist.