Nachbarn übernehmen Kosten
Egal ob es sich um die Nachbarwohnung oder das Nachbarhaus handelt, die Kosten für die Sanierung nach Wasserschäden tragen immer die Verursacher. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß der Schaden ist, solange es sich um die am Gebäude verursachten Schäden handelt. Auch die Entschädigung für Wasserschäden am Hausrat müssen die betreffenden Nachbarn übernehmen.
Wenn in Mietwohnungen Wasser aus der Nachbarwohnung über Ihnen in Ihre Räumlichkeiten tropft, zahlen Ihre Nachbarn ebenfalls. Natürlich müssen Sie in diesem Fall nicht nur Ihre Versicherung und die Verursacher informieren. Vergessen Sie Ihren Vermieter nicht, denn dieser muss die Sanierung größerer Wasserschäden in Auftrag geben. Ihr Vermieter setzt sich anschließend mit den Verursachern für die Abrechnung in Kontakt.
Tipps zur Versicherung
1. Wasserschaden dokumentieren
Einer der wichtigsten Punkte nach einem Wasserschaden ist die Dokumentation des Ausmaßes. Machen Sie möglichst viele Fotos von den Schäden, denn diese sind wichtig für die Planung der Sanierung und der damit verbundenen Kosten. Der Wasserschaden sollte zudem schriftlich festgehalten werden. Wichtig ist nicht nur die Dokumentation der Wohnräume, sondern auch des Hausrates. Wurden beispielsweise Elektrogeräte oder Musikinstrumente durch den Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen, hilft die schriftliche Erfassung bei der Ermittlung der Kosten für einen Ersatz.
2. Haftpflichtversicherung
Sie selbst müssen für den Schaden nicht aufkommen. Dafür ist die Haftpflichtversicherung des Verursachers, in diesem Fall Ihres Nachbarn, zuständig. Wenn es sich nicht um ein Mietverhältnis handelt, muss dieser auch die Reparatur durchführen oder beauftragen. Bleiben Sie daher in nachbarschaftlichem Kontakt.
3. Hausratversicherung
Beschädigte Gegenstände werden ausschließlich über Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Damit Sie also den Wert erstattet bekommen, müssen Sie den Schaden bei Ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Vergessen Sie dabei nicht, die Kontaktdaten Ihres Nachbarn und dessen Versicherungsunternehmen an Ihren Versicherer weiterzuleiten. Denn auch diese Kosten muss der Verursacher an Ihre Versicherung zurückerstatten.
Mietminderung möglich?
In den meisten Fällen ist eine Mietminderung möglich, auch wenn der Wasserschaden nicht vom Vermieter verursacht wurde. Denn die Nutzung der Räume ist hier oft nicht mehr möglich, in einigen Fällen müssen Sie für die Zeit der Sanierung sogar ein Hotel oder eine andere Wohnung beziehen. Auch das verursacht Kosten.
Prüfen Sie vorher genau, welche Voraussetzungen für eine Mietminderung gelten, denn nur dann können Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto effektiver lässt sich eine Mietminderung durchsetzen. Bei Schimmelpilzbefall nach einem Wasserschaden können Mietminderungen von bis zu 80 Prozent erreicht werden, da die Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht bewohn- oder nutzbar war.