Durch welche konstruktiven Baumängel entsteht Schimmel ?
Wenn Schimmel in einem relativ neuen Haus auftritt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass es sich um einen Baumangel handelt. Schimmelbildung hat immer mit Feuchtigkeit zu tun. Baustoffe wie Beton, Estrich, Mörtel, Zement und teilweise auch Dicht- und Klebemittel geben beim Abbinden Wasser ab. Werden sie zu früh überbaut (Bodenbelag), halten sie die Raumluft dauerhaft schimmelfreundlich. Eine weitere typische Ursache in der Bausubstanz ist verbautes Holz mit zu hoher Restfeuchte (Dachstuhl, Deckenbalken). Thermisch können Wärmebrücken und Dämmungsfehler zu Tauwasserbildung führen.
Wie entsteht Schimmel durch technische Baumängel?
Leckagen an Armaturen, Siphons und Wasserleitungen führen zu Schimmelpilzbefall. Um die Ursache zu finden, müssen alle wasserführenden Bauteile und Leitungen überprüft werden. Auch eine fehlende oder mangelhafte Isolierung kann zu Kondenswasser führen. Eine weitere häufige Ursache für Schimmelpilzbefall sind undichte Fenster und Türen einschließlich der Fensterbänke und Laibungen. Auch falsch angebrachte Dampfbremsen oder Dampfsperren führen zu Schimmelbefall.
Wie muss Schimmel durch Baumängel begegnet werden?
Die Mängelbeseitigung erfolgt in zwei Schritten. Nach Feststellung und Beseitigung der Ursache muss ein Schimmelgutachten und eine Schimmelsanierung auf Kosten des Eigentümers beziehungsweise Bauherrn durchgeführt werden. Kann der Bauherr den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist (vier oder fünf Jahre) gegenüber dem Bauunternehmer oder Fachhandwerker nachweisen, kann er die Kosten weitergeben. Dies gilt auch für die Kosten der Begutachtung und Sanierung.
Wer ist verantwortlich für Schimmel durch Baumängel?
Kann das Lüftungsverhalten als Ursache ausgeschlossen werden kann oder tritt es nur als Erfüllungsgehilfe eines Baumangels auf, ist der Bauherr, Eigentümer und Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. Mieter können bis zur Beseitigung eine Mietminderung bis hin zu Schadensersatzansprüchen wegen unvermeidbarer vorübergehender Räumung geltend machen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf völlige Schimmelfreiheit in ihrer Mietsache. Ist die Schimmelbildung eindeutig auf einen Baumangel zurückzuführen, greift die Gewährleistung, die idealerweise durch einen Gewährleistungseinbehalt abgesichert ist.