Beide Klebstoffe basieren auf Cyanacrylat.
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Verwendung von Sekundenkleber als Nagelkleber, wenn einige Punkte beachtet werden. Grundsätzlich handelt es sich bei Nagelklebern nur um leichtere Varianten. Sie dürfen bestimmte Wirk- und Zusatzstoffe, die in herkömmlichen Sekundenklebern erlaubt sind, nicht enthalten. Sowohl Nagel- als auch Sekundenkleber sind nicht giftig.
Welche Inhaltsstoffe Nagelkleber, die ebenfalls auf Cyanacrylat-Basis hergestellt werden, nicht enthalten dürfen, regelt die Kosmetik-Verordnung (KVO) des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Es setzt im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt um.
Nicht alle Naturnägel und Sekundenkleber sind geeignet
Die Eignung von Sekundenkleber zur Befestigung künstlicher Fingernägel muss individuell geprüft werden. Folgende Hindernisse und Reaktionen können, müssen jedoch nicht auftreten:
- Die exotherme Reaktion von Sekundenkleber kann Wärme beim Aushärten erzeugen, die für Naturnägel unverträglich ist und bei Kontakt mit der Nagelwand zu einem brennenden Gefühl führen kann.
- Der Feuchtigkeitsbedarf von Sekundenkleber kann die Restfeuchtigkeit aus bereits relativ trockenen Naturnägeln ziehen, was zu Brüchigkeit und Versprödung führt.
Ein Wechsel zu einer anderen Marke kann diese Symptome beseitigen.
Methoden, um künstliche Nägel von Naturnägeln abzulösen
Sekundenkleber kann von Naturnägeln auf die gleiche Weise entfernt werden wie von der Haut. Die folgende Methoden sind erfolgversprechend und führen im schlimmsten Fall zu einer vorübergehenden Schrumpfung der Haut:
- Fingerkuppen über mehrere Stunden hinweg wässern und feucht bis nass halten. Zum Beispiel kann man Gummi- oder Kunststoffhandschuhe mit etwas Wasser in den Fingerschäften überziehen oder Stoffhandschuhe stets feucht halten.
- Fingerkuppen in Aceton oder Nagellackentferner baden