Worauf ist beim Sichtschutz für die Einfahrt zu achten?
Im Handel sind diverse Sichtschutzarten in unterschiedlichen Höhen und Ausführungen erhältlich, sodass die Auswahl groß sein kann. Prinzipiell wird zwischen einer toten Einfriedung (Mauer, Sichtschutzzaun etc.) und einer lebenden Einfriedung (Hecken) unterschieden.
Das Nachbarrecht, welches in § 903 bis §924 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt ist, regelt alle Vorgaben zum Sichtschutz. Davon sind Maßnahmen zur „ortsüblichen“ Einfriedung umfasst, die etwa Höhen, Abstände und Baugenehmigungen umfassen können.
Welche Materialien kommen als Sichtschutz infrage?
Nicht nur die Optik und die blickdichten Eigenschaften, sondern auch die Kosten für den Sichtschutz in der Einfahrt werden maßgeblich vom Material beeinflusst. Gleiches gilt für den Pflegeaufwand. Als beliebte Varianten können insbesondere die folgenden Materialien genannt werden:
- Bepflanzung: Pflanzhecken als grüne Oase und Lebensraum für zahlreiche Vögel
- Holz: Natürliche Optik, die sich wetterfest behandeln lässt
- Kunststoff: Langlebiger Sichtschutz in diversen Farben und Designs
- Glas: Windundurchlässige Abgrenzung, die allerdings blickdicht gemacht werden muss
Wie hoch darf der Sichtschutz für die Einfahrt sein?
Sowohl die Höhen als auch die Abstände sind im Nachbarrecht festgeschrieben und können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Um einen guten Sichtschutz zu erzeugen und gleichzeitig noch Sonnenlicht in die Einfahrt zu lassen, entscheiden sich die meisten Hausbesitzer für eine Höhe zwischen 170 und 190 cm. Üblicherweise wird der Sichtschutz so nah wie möglich an die Grundstücksgrenze gesetzt, damit Sie keinen wertvollen Platz verlieren.
Wie sieht es mit Baugenehmigung und Abstandspflicht aus?
Die Genehmigungspflichten und gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung eines Sichtschutzes sind örtlich geregelt, sodass es zu Unterschieden zwischen den Bundesländern kommen kann. Üblich ist jedoch, dass Sie bei einer maximalen Höhe von 180 cm keine vorherige Baugenehmigung einholen müssen.
Hecken müssen bis zu einer Höhe von 200 cm einen Mindestabstand von 50 cm zum Nachbargrundstück haben, darüber müssen 200 cm Platz gelassen werden. Für Zäune und Co. gilt:
- bis 150 cm: ohne Abstand auf der Grundstücksgrenze
- ab 200 cm: 50 cm
- ab 250 cm: 100 cm