Unterschiedliche gesetzliche Lage
In Deutschland gibt es 16 Bundesländer und sehr unterschiedliche Regelungen, was Zäune betrifft. In diesem Text können wir also keine algemeingültige Aussage darüber treffen, zu welchem Grundstück ein Gartenzaun gehört. Um Einzelheiten zu erfahren, sehen Sie daher am besten in der Bebauungsordnung oder im Nachbarschaftsgesetz nach. In Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es dazu übrigens kein Gesetz.
Zu beachten ist:
- die Rechtseinfriedung
- die Einfriedungspflicht
Rechtseinfriedung
Rechtseinfriedung bedeutet, dass Sie die von der Straße aus gesehen rechte Seite Ihres Grundstücks einfrieden (abzäunen) müssen, wenn Ihr Nachbar das verlangt. Das gilt in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Müssen Sie den Zaun errichten, gehört er Ihnen auch, das heißt, Sie müssen sich um ihn kümmern, dürfen ihn aber auch mehr oder weniger nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten (auch wenn es bei komplizierten Nachbarn besser ist, sich mit ihnen abzusprechen).
Ihr von der Straße aus linker Nachbar muss dementsprechend für einen Zaun zu Ihrem Grundstück sorgen, wenn Sie das wünschen, und ihn auch bezahlen.
Einfriedungspflicht
In Baden-Württemberg (nur im Außenbereich), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es eine sogenannte Einfriedungspflicht zum Schutz des Nachbarn. In diesem Fall müssen Sie sich die Kosten für Bau und Instandhaltung des Zauns mit Ihrem Nachbarn teilen.
Welchen Zaun wählen?
Um Ihre Nachbarn nicht zu verärgern, sollten Sie einen vernünftigen Zaun bauen oder kaufen. Mit einem einfachen Bauzaun ist es nicht getan. Beachten Sie dazu, welche Seite des Gartenzauns zum Nachbarn zeigen muss.