Nachbarrecht
Grundsätzlich gelten für alle Einfriedungen besondere Regelungen. Diese gesetzlichen Bestimmungen sind im sogenannten Nachbarrecht gesetzlich festgelegt. Die Nachbarrechte jedes einzelnen Bundeslandes sind dabei unterschiedlich.
Insgesamt drei Bundesländer haben kein explizit formuliertes Nachbarrecht. Das sind
- Mecklenburg-Vorpommern
- Bremen und
- Hamburg
In diesen Ländern gelten lediglich die allgemeinen Bestimmungen aus dem BGB, und alles, was daraus in Bezug auf eine Einfriedung hergeleitet werden kann. Technisch gesehen sollte eine Einfriedung, die einen Sichtschutz bieten soll, mindestens 180 cm hoch sein.
Wichtige Bestimmungen aus dem Nachbarrecht
Zaunhöhe
In den meisten Bundesländern beträgt die maximal erlaubte Zaunhöhe zwischen 1,80 m und 2 m. Dabei kann es Unterschiede geben zwischen „durchsichtigen Einfriedungen“ (also einem Zaun) und einer „undurchsichtigen Einfriedung“ (etwa einer Mauer. Auch Hecken sind in diesem Sinn als Einfriedung, nämlich als „lebende Einfriedung“ mit eingeschlossen.
Für die Mindesthöhe gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, in der Regel kann man davon ausgehen, dass in den meisten Bundesländern die Mindesthöhe eines Zauns, der das Grundstück begrenzt, bei 40 – 60 cm liegt.
Zaunabstand
In den meisten Bundesländern ist ein Zaunabstand von mindestens 50 cm von der Grundstücksgrenze vorgeschrieben. Abweichungen können aber möglich sein.
Einspruchsrecht des Nachbarn
In einigen Bundesländern muss explizit die Zustimmung des Nachbarn eingeholt werden, wenn bestimmte Bauhöhen überschritten werden, oder eine bestimmte Bauweise eingesetzt wird. Der Nachbar muss hier zwingend gefragt werden, und sein Einverständnis erklären.
In anderen Bundesländern kann der Nachbar Einwendungen machen, denen entsprochen werden muss. Ob jeweils eine Zustimmungsverpflichtung oder ein Einspruchsrecht besteht, und in welchem Umfang das der Fall ist, regelt das für das jeweilige Bundesland geltende Nachbarrecht.
Kommunale Einschränkungen
Kommunen haben zusätzlich die Möglichkeit, das geltende Nachbarrecht im jeweiligen Bundesland noch weiter einzuschränken (etwa über den Bebauuungsplan). Solche Einschränkungen kann man im für die jeweilige Kommune zuständigen Bauamt erfahren .