Schadensausmaß
Schon geringe Undichtigkeiten beim Siphon in der Dusche können über längere Zeiträume hinweg enorme Mengen an Wasser freisetzen.
Schon bei einem kleineren Spalt und einem Zwei-Personen-Haushalt kann man bereits mit mehreren Kubikmetern Wasser rechnen, die in Wände und Decken eindringen. Pro Duschvorgang kann man mit rund 50 Litern verbrauchten Wasser rechnen, davon gehen zwischen 10 und 50 % in die Gebäudesubstanz, je nach Größe der Undichtigkeit.
Unbedingt Feuchtemessung durchführen
Der Aufwand für die Gebäudetrocknung wird dann auch dementsprechend hoch, wichtig ist, unbedingt eine Feuchtemessung durch ein Fachunternehmen (bis mindestens 20 – 30 cm Tiefe in den Wänden) durchführen zu lassen, um das Schadensausmaß konkret festzustellen – auch wenn nur wenig von außen sichtbar ist.
Reparaturkosten
Je nach örtlichen Gegebenheiten können die Reparaturkosten (einmal unabhängig von der notwendigen Trocknung) beträchtlich sein. Möglicherweise muss eine vorhandene Ummauerung aufgestemmt werden, danach wieder geschlossen und neu verfliest werden.
Versicherung
Bei der Übernahme der Reparaturkosten wird es auch versicherungstechnisch schwierig. Mit den Folgeschäden (sogenannter Durchnässungsschaden) haben die meisten Versicherungen wenig Probleme – allerdings mit der Behebung der Ursache und der Kostenübernahme für den Austausch des defekten Siphons. In vielen Versicherungen sind Siphons nämlich nicht Bestandteil der Abwasseranlage an sich – es wird häufig mit „nicht bestimmungsgemäß ausgetretenem Leitungswasser“ argumentiert und eine Kostenübernahme daher verweigert.
Mieter und Vermieter
In jedem Fall braucht man als Mieter nicht fürchten, zur Kasse gebeten zu werden. Die Kosten treffen hier in jedem Fall in vollem Umfang den Vermieter und/oder seine Versicherung, sofern eine ausreichende Absicherung für diesen Reparaturfall besteht.
Verursacherprinzip
Handelt es sich um einen nachweislichen Einbaufehler, haftet in jedem Fall das ausführende Unternehmen. Ist der Einbau in Eigenregie erfolgt, kann das eventuell problematisch und möglicherweise teuer für den Einbauer werden. Bei korrektem Einbau aber fehlerhaftem oder kaputtgegangenem Material trifft das ausführende Unternehmen keine Schuld.