Photovoltaik, Solarthermie oder eine Kombination
Eine Solaranlage besteht entweder aus flachen Modulen für die Gewinnung von Strom mittels Photovoltaik, aus Solarthermie zur Warmwassergewinnung oder aus beidem.
Für jede Anlage gilt, dass die vorgegebenen Maße, die für eine Garage in Grenzbebauung verlangt werden, eingehalten werden. Das betrifft auf dem Dach der Garage insbesondere die Höhe. Der technische Aufbau auf dem Dach darf die maximal erlaubte Gesamthöhe der Garage nicht übersteigen.
Der Dachaufbau ist in der erlaubten Höhe eingeschlossen
In fast allen Bundesländern sind Solaranlagen auf dem Dach generell genehmigungsfrei. Nur in Brandenburg und Hessen ist die Modulfläche für Genehmigungsfreiheit auf zehn Quadratmeter begrenzt.
Die Höhe der Anlage darf durch die mittlere Wandhöhe ermittelt werden. Ähnlich wie beim Ermitteln der erlaubten Höhe eines Satteldachs auf der Garage in Grenzbebauung werden die Höhen des höchsten und niedrigsten Wandpunkts addiert und halbiert. So entstehen meist etwas mehr Zentimeter.
Eine weitere Gemeinsamkeit von Schrägdach und Solaranlage sind die Neigungswinkel. Solarmodule arbeiten bei passender Garagenausrichtung (Süd-Ost bis Süde-West) mit einem Winkel von dreißig Grad am besten.
Tipps für Konstruktion und Montage
Bei der Montage müssen folgende Gegebenheiten beachtet werden:
- Die flachen Module dürfen auf einem Flachdach aufgeständert die Gesamthöhe nicht überschreiten
- Flach montierte Module brauchen eine Unterkonstruktion, die einige zusätzliche Zentimeter der Höhe beanspruchen
- Ein Wassertank für Solarthermie darf nicht über die Gesamthöhe hinausragen (Durchmesser beachten)
- Wenn ein Nachführsystem (Justierung der Module) montiert wird, darf die maximale Höhe an keinem Einstellungspunkt die Gesamthöhe übertreffen.