Meist genehmigungsfrei und gleichzeitig geregelt
Photovoltaik bedarf möglichst ideal zum Sonnenlicht ausgerichteter Module, um aus Sonnenlicht effektiv Strom zu gewinnen. Dächer bieten potenziell die besten Standorte. Wenn sich das Dach auf einer Grenzbebauung befindet, müssen einige Regeln und Vorgaben beachtet werden. In den meisten Fällen sind sogenannte gebäudeabhängige Photovoltaik-Anlagen genehmigungsfrei.
Wichtigster Faktor ist die Höhe
Insbesondere die Höhe der Anlage darf die zugelassene Maximalhöhe der Grenzbebauung nicht überschreiten. Carports und Garagen als Grenzbebauung sind fast immer privilegierte bauliche Anlagen. Um dieses Privileg zu besitzen, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben genügen.
Die vorgegebene Höhe, normalerweise in der Landesbauordnung festgelegt, schließt die Module mit ein. Werden die Module flach und parallel auf einem Schrägdach wie beispielsweise einem Satteldach montiert, handelt es sich um einige Zentimeter, die das Dach niedriger gelegt werden muss. Bei aufgeständerten Modulen auf einem Flachdach dürfen die Oberkanten der Module nicht höher liegen als die vorgeschriebene Maximalhöhe.
Weitere Einflussfaktoren
Es gibt nur wenige Einschränkungen für das Montieren von Photovoltaik-Modulen auf einem Dach. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Je nach Bundesland, Kommune oder Stadt kann eine Genehmigungsfreiheit an eine maximale Fläche gekoppelt sein.
- Die spiegelnden Glasflächen der Module können den Nachbarn blenden. Es macht im Sinn guter Nachbarschaft eventuell Sinn, gemeinsam mit dem Nachbarn einen Test mit einem Spiegel zu machen, um den Effekt beurteilen zu können.
- Der Bebauungsplan und das Nachbarrecht sollten nach Einschränkungen bei der Gestaltung wie Farbe abgeglichen werden.
- Die statische Belastung muss berechnet werden. Flach montierte Module wiegen bis zu dreißig Kilogramm pro Quadratmeter, mit Aufständerung kann ein Vielfaches davon entstehen.