Kehren Sie zurück
  • Bauen
    • Einfamilienhaus
    • Fertighaus
    • Massivhaus
    • Wintergarten
    • Baustoffe
    • Dach
    • Fenster
    • Keller
    • Sanitär
    • Wasser

    Fertighaus planen

    Fertighaus

    Das Einfamilienhaus – Architekt oder Massivhausfirma?

    Einfamilienhaus

    Die Holzständerbauweise

    Fertighaus

    Ideen für den Wintergarten

    Wintergarten
  • Renovieren
    • Fußboden
    • Streichen
    • Tapezieren
    • Werkzeuge
    • Dielen
    • Estrich
    • Fliesen
    • Maurerarbeiten
    • Parkett
    • Teppich

    Ideen für die Badrenovierung

    Badsanierung

    Parkettarten im Vergleich

    Parkett

    Granit bohren

    Bohren
  • Energie
    • Dämmung
    • Heizung
    • Strom
    • Fußbodenheizung
    • Holzheizung
    • Schornstein
  • Wohnen
    • Umzug
    • Haushaltstipps
    • Badezimmer
    • Kinderzimmer
    • Küche
    • Schlafzimmer
    • Wohnzimmer
    • Brandschutz

    Checkliste für den Umzug

    Kinderzimmer

    Bett aus Europaletten

    Bett

    Fenster streifenfrei putzen

    Haushaltstipps
  • Finanzen
    • Nebenkosten
    • Versicherung

    Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

    Versicherung
  • Bauen
  • Renovieren
  • Wohnen
  • Energie
  • Finanzen
Themenbereich: Garten

Wer zahlt bei Sturmschaden im Garten?

sturmschaden-im-garten-wer-zahlt
Sowohl die Hausratversicherung als auch die Gebäudeversicherung können bei Sturmschäden im Garten greifen Foto: Alan Budman/Shutterstock

Wer zahlt bei Sturmschaden im Garten?

Für Sturmschäden im Garten will niemand gern aufkommen. Weder Hausbesitzer, noch Versicherungen. Wenn ein Baum durch einen Sturm auf das Gartenhaus gekracht ist, zählt deshalb oft gutes Verhandlungsgeschick. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Welche Versicherung für Sturmschäden im Garten?

Bei Schäden durch Stürme kommen vor allem zwei Arten von Versicherungen als Entschädiger in Betracht:

  • Lesen Sie auch — Hausratversicherung gegen Sturmschäden auf der Terrasse
  • Lesen Sie auch — Sturmschaden am Gewächshaus
  • Lesen Sie auch — Wer zahlt bei Sturmschaden am Pavillon?
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Welche Versicherung greift, kommt sowohl auf den Schaden an, als auch auf die jeweilige Versicherungspolice. Von Wohngebäudeversicherungen (oder auch einfach Gebäudeversicherung) können in der Regel alle Schäden reguliert werden, die an Gebäudeteilen entstanden sind. Also zum Beispiel dann, wenn ein Baum auf das Haus gekracht ist oder Dachschindeln heruntergefegt worden sind. Die dadurch entstehenden Schäden an Gebäudeteilen sind oft erheblich und deshalb auch mit hohen Kosten verbunden.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung bezieht grundsätzlich Schäden durch Sturm und Hagel mit ein. Allerdings werden nur Schäden am Hausrat, also an privat genutzten, beweglichen Besitztümern wie Möbeln, Werkzeugen oder Elektrogeräten entschädigt. In der Regel geschieht das in Form einer finanziellen Rückerstattung eines wertentsprechenden Ersatzes.

Zu beachten ist außerdem die Begrenzung des Versicherungsortes bei Hausversicherungen. Nach 2010 abgeschlossene Hausversicherungsverträge beziehen zwar auch zur Wohnstatt des Versicherten gehörende Außengelände wie Garagen, Terrassen und Balkone mit in das örtliche Versicherungsspektrum ein. Frühere Vertragsabschlüsse können allerdings nur den Wohninnenbereich abdecken.

Kellerflutung zählt nicht zu Sturmschäden

Oft werden Sturmtiefs auch von heftigen Regengüssen begleitet. Ungünstig gelegene Keller können infolgedessen leicht überflutet werden. In dem Fall kann aber nicht auf einen Versicherungsschutz gegen Sturm zurückgegriffen werden, Hierfür sind Versicherungen gegen Elementarschäden zuständig, also solche gegen Naturgewalten wie Erdbeben, Lawinen und Co. In der Regel ist ein Schutz gegen Elementarschäden zusätzlich zur basalen Versicherungspolice von Wohngebäude- oder Hausratsversicherungen zubuchbar.

Eigenverantwortung ist entscheidend

Gerade bei Schäden, die hohe Reparaturkotsen verursachen, sind Versicherungen verständlicherweise nicht zur sofortigen Zahlung bereit, ohne ihre Regulierungsverpflichtung genau zu prüfen. Das bedeutet, dass Sie sich gegebenenfalls auf eine Sichtkontrolle einstellen müssen. Denn als Hausbesitzer und selbst als Mieter haben Sie die Verpflichtung, vorsorgliche Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden zu treffen.

Durch die Unwetterwarnungen der modernen Wetterdienste wie der in Printmedien, per Telefon im Internet und per App wohlpräsente Deutsche Wetterdienst ist das Versicherten auch zumutbar. Zur den eigenverantwortlichen Vorsorgepflichten gehört etwa, vor einem herannahenden Sturm Fenster und Türen des Hauses zu schließen, Gegenstände im Garten gegen Herumgewirbeltwerden zu sichern und auch, Bäume regelmäßig auf Sturzrisiko überprüfen zu lassen.

Wenn Sie diesen Pflichten nachkommen, haben Sie sowohl gute Chancen auf Erstattung eigener Schäden, als auch auf die Entpflichtung von der Übernahme von Fremdschadenkosten. Wenn nämlich Eigentum des Nachbarn oder der Stadt durch einen von Ihnen nicht regelmäßig sturzgefährdungsgeprüften Baum beschädigt wird, sind Sie gegebenenfalls auf noch eine Haftpflichtversicherung angewiesen.

Caroline Strauss
Artikelbild: Alan Budman/Shutterstock
Startseite » Garten

Hier weiterlesenJetzt weiterlesen

hausratversicherung-sturmschaden-terrasse
Hausratversicherung gegen Sturmschäden auf der Terrasse
sturmschaden-gewaechshaus
Sturmschaden am Gewächshaus
sturmschaden-pavillon
Wer zahlt bei Sturmschaden am Pavillon?
sturmschaden-rolladen-gebaeudeversicherung
Zahlt die Gebäudeversicherung Sturmschaden am Rolladen?
versicherung-sturmschaden-baum-nachbar
Welche Versicherung zahlt beim Baum-Sturmschaden beim Nachbarn?
sturmschaden-selbst-reparieren-zahlt-versicherung
Zahlt die Versicherung bei Sturmschadenreparatur in Eigenleistung?
sturmschaden-melden
Einen Sturmschaden melden
Dachfenster undicht Versicherung
Dachfenster undicht – wer zahlt einen Wasserschaden?
wasserschaden-durch-regenwasser-des-nachbarn
Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn
dachfenster-vor-hagelschlag-schuetzen
Dachfenster vor Hagelschlag schützen – so geht es
Wasser im Keller Versicherung
Wasser im Keller – wann zahlt die Versicherung?
Wasserschaden Versicherung zahlt nicht
Die Versicherung zahlt den Wasserschaden nicht
  • Cookie Einstellungen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Hausjournal, 2023.