Welche Versicherung für Sturmschäden im Garten?
Bei Schäden durch Stürme kommen vor allem zwei Arten von Versicherungen als Entschädiger in Betracht:
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Welche Versicherung greift, kommt sowohl auf den Schaden an, als auch auf die jeweilige Versicherungspolice. Von Wohngebäudeversicherungen (oder auch einfach Gebäudeversicherung) können in der Regel alle Schäden reguliert werden, die an Gebäudeteilen entstanden sind. Also zum Beispiel dann, wenn ein Baum auf das Haus gekracht ist oder Dachschindeln heruntergefegt worden sind. Die dadurch entstehenden Schäden an Gebäudeteilen sind oft erheblich und deshalb auch mit hohen Kosten verbunden.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung bezieht grundsätzlich Schäden durch Sturm und Hagel mit ein. Allerdings werden nur Schäden am Hausrat, also an privat genutzten, beweglichen Besitztümern wie Möbeln, Werkzeugen oder Elektrogeräten entschädigt. In der Regel geschieht das in Form einer finanziellen Rückerstattung eines wertentsprechenden Ersatzes.
Zu beachten ist außerdem die Begrenzung des Versicherungsortes bei Hausversicherungen. Nach 2010 abgeschlossene Hausversicherungsverträge beziehen zwar auch zur Wohnstatt des Versicherten gehörende Außengelände wie Garagen, Terrassen und Balkone mit in das örtliche Versicherungsspektrum ein. Frühere Vertragsabschlüsse können allerdings nur den Wohninnenbereich abdecken.
Kellerflutung zählt nicht zu Sturmschäden
Oft werden Sturmtiefs auch von heftigen Regengüssen begleitet. Ungünstig gelegene Keller können infolgedessen leicht überflutet werden. In dem Fall kann aber nicht auf einen Versicherungsschutz gegen Sturm zurückgegriffen werden, Hierfür sind Versicherungen gegen Elementarschäden zuständig, also solche gegen Naturgewalten wie Erdbeben, Lawinen und Co. In der Regel ist ein Schutz gegen Elementarschäden zusätzlich zur basalen Versicherungspolice von Wohngebäude- oder Hausratsversicherungen zubuchbar.
Eigenverantwortung ist entscheidend
Gerade bei Schäden, die hohe Reparaturkotsen verursachen, sind Versicherungen verständlicherweise nicht zur sofortigen Zahlung bereit, ohne ihre Regulierungsverpflichtung genau zu prüfen. Das bedeutet, dass Sie sich gegebenenfalls auf eine Sichtkontrolle einstellen müssen. Denn als Hausbesitzer und selbst als Mieter haben Sie die Verpflichtung, vorsorgliche Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden zu treffen.
Durch die Unwetterwarnungen der modernen Wetterdienste wie der in Printmedien, per Telefon im Internet und per App wohlpräsente Deutsche Wetterdienst ist das Versicherten auch zumutbar. Zur den eigenverantwortlichen Vorsorgepflichten gehört etwa, vor einem herannahenden Sturm Fenster und Türen des Hauses zu schließen, Gegenstände im Garten gegen Herumgewirbeltwerden zu sichern und auch, Bäume regelmäßig auf Sturzrisiko überprüfen zu lassen.
Wenn Sie diesen Pflichten nachkommen, haben Sie sowohl gute Chancen auf Erstattung eigener Schäden, als auch auf die Entpflichtung von der Übernahme von Fremdschadenkosten. Wenn nämlich Eigentum des Nachbarn oder der Stadt durch einen von Ihnen nicht regelmäßig sturzgefährdungsgeprüften Baum beschädigt wird, sind Sie gegebenenfalls auf noch eine Haftpflichtversicherung angewiesen.