Welche Orte kommen für eine Dachterrasse in Frage?
Natürlich kann eine Dachterrasse auch in einem Satteldach angelegt werden, hier ist der Aufwand allerdings recht hoch, der Bau der Terrasse damit also recht kostenintensiv. Deutlich günstiger können Sie eine Terrasse auf dem Dach an folgenden Orten planen und realisieren:
- Garagendach
- Flachdach eines Hauses
- massive Balkonüberdachung
Auch den Zugang zur Dachterrasse können Sie variabel gestalten: Mit einem Wanddurchbruch können Sie eine Terrassentür installieren und die Terrasse von innen begehen. Besonders günstig wird das, wenn bereits ein Fenster in der richtigen Position vorhanden ist.
Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann über eine Außentreppe auf die Dachterrasse gelangen.
Wichtiges zum Baurecht
Mit einer Dachterrasse verändern Sie das Aussehen des Gebäudes maßgeblich. Außerdem eröffnet der luftige Aussichtspunkt häufig den Blick in die Gärten der Nachbarn. Sie benötigen daher in jedem Fall eine Baugenehmigung. In Hessen und Bayern genügt die „kleine Bauvorlageberechtigung“, die jeder qualifizierte Handwerksmeister ausstellen darf, in den anderen Bundesländern müssen Sie für die Erteilung einer Baugenehmigung einen Architekten oder Bauingenieur mit ins Boot holen.
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den örtlichen Baubehörden. So vermeiden Sie Ärger und erhalten frühzeitig wertvolle Informationen, die für die Erteilung der Baugenehmigung relevant sein können.
Statik im Blick
Zur Erteilung einer Baugenehmigung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Dach die statischen Anforderungen für das Bauen einer Terrasse erfüllt. Bedenken Sie dabei folgende Punkte:
- Eigenlast (Konstruktion, Aufbau, Begrünung, etc.)
- Nutzlast (Möbel, Pflanzen, Nutzer)
- Umweltlast (Wind, Regen, Schnee)
Im Zweifel kann ein Statiker überprüfen, ob Ihr Dach direkt für die Mehrlast einer Terrasse geeignet ist, oder welche bautechnischen Maßnahmen getroffen werden müssen.
Baurecht: Das müssen Sie bei der Ausführung bedenken
Für schöne Stunden auf der Dachterrasse müssen Sie einige baurechtliche Vorgaben erfüllen:
- Abdichtung laut DIN 18531
- Sicherungseinrichtungen: Treppen, Geländer, Brüstungen laut DIN 18065
Diese Normen regeln sinnvolle Maßnahmen und sorgen dafür, dass die Unfallgefahr minimiert wird und Ihr Haus keinen Schaden durch die Dachterrasse nimmt.
Wenn Sie alle diese Aspekte bedacht haben, können Sie gestalterisch kreativ werden. Die Möglichkeiten sind hier praktisch grenzenlos: Vom Natursteinboden zum extensiv begrünten Dach oder gar einem Dachgarten, Sichtschutz, Pergolen und Mobiliar stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen.