Vorbild kommt aus den USA
Im US-amerikanischen Baurecht sind Tiny Houses als fahrbare Wohnstätten mit einer Grundfläche bis zu 37 Quadratmetern und einer Höhe bis zu 4,11 Meter definiert. Das liegt an den Grenzen, ab denen eine Sonderzulassung auferlegt wird.
In Deutschland gibt es ebenfalls Grenzen, ab denen eine Sonderzulassung als mobiles Campinggefährt erforderlich ist. Deswegen sind die als Anhänger gewerteten Tiny Houses nie breiter als 2,55 Meter, haben eine Länge bis zu sieben Metern und eine Höhe von höchstens vier Metern. Das ergibt eine Grundfläche von höchstens etwa 15 Quadratmetern.
Unterschiedliche Parameter nach Land und Nutzung
Bei fest und zu Wohnzwecken aufgebauten Tiny Houses, die immer eine Baugenehmigung brauchen, reichen die gängigen Grundflächen bis zu fünfzig Quadratmetern. Variierend kann der jeweiligen Erlangung einer Baugenehmigung entgegengekommen werden.
In manchen Ländern und Regionen zählt das Maß umbauten Raums als maßgebend für die Art der Genehmigung. Bei anderen ist es nur die Grundfläche, die Genehmigungsfähigkeit ausschließt oder ermöglicht. Auch die Dachform und Art der Verankerung im Boden beeinflusst das Verfahren.
Mobile Ferienheime auf Campingplätzen und Standort auf Anlagen
Auf Campingplätzen, die eine allgemeine Bewohnungsgenehmigung besitzen, ist das Höchstmaß meist mit fünfzig Quadratmetern Grundfläche und einer maximalen Höhe von 3,50 bis vier Metern vorgeschrieben.
Bei der Frage und Suche, wo ein Tiny House aufgestellt werden kann, sind immer auch die Regeln des möglichen Standortgebers, also Verpächter eines Grundstücks oder die Betreiber einer Siedlung für Tiny Houses, maßgeblich.