Auch auf dem Privatgrund genehmigungspflichtig
Generell gelten in Deutschland für alle bewohnten Bauwerke Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören auch Tiny Houses, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auf einem Privatgrundstück mit bereits bestehendem Haupthaus sind einige Varianten denkbar, die von der Kulanz und Verständigkeit des zuständigen Bauamtes abhängen.
Wird ein Tiny House auf dem eigenen Grundstück oder im Garten errichtet, ist die Erschließung vorhanden. Das Hauptgebäude und die Nachbargebäude geben bereits Hinweise darauf, was der Bebauungsplan in der Straße zulässt. Das Tiny House muss diesen Vorgaben folgen und optisch angepasst werden.
Baurechtliche Ausgestaltungsideen
Je nach Größe und Nutzungsart kann ein Tiny House auf dem eigenen Privatgrundstück auch anders definiert und kategorisiert werden. Folgende Möglichkeiten verändern die Genehmigungsfähigkeit zum Teil entscheidend:
- Anbau
- Campmobil (geparkt)
- Einliegerwohnung
- Ferienhaus
- Gartenhaus
- Minihaus
- Partyraum
- Spielhaus
- Werkstatt
- Wochenendhaus
- Wohncontainer
Keine dieser Klassifizierungen garantiert die Anerkennung durch die Baubehörde. Es ist aber immer einen Versuch wert, diese Möglichkeiten z.B. mit dem Architekten des Vertrauens zu besprechen.
Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie Fundamente und/oder Räder können die Beurteilung durch die Baubehörde entscheidend beeinflussen. Hier stellt sich auch die Frage, wo das Tiny House aufgestellt wird.
Neben dem obligatorischen Mindestabstand von drei Metern zu allen Grundstücksgrenzen kann eine Platzierung neben dem Hauptgebäude ganz anders bewertet werden als ein „versteckter“ Standort hinter Bäumen oder einer Garage.
Kreativität bei der Bebauungsidee
Manchmal kann es erfolgversprechender sein, ein großes Grundstück zu erwerben oder bereits zu besitzen und mehrere Tiny Houses als Bebauung zu beantragen. Bauämter können ganze Grundstücke wie beispielsweise bei Campingplätzen für bewohnbar erklären. Vor allem in weniger streng reglementierten Randgebieten und Sonderzonen bringt die Voranfrage manche Behörde auf Ideen.
Je stringenter Siedlungen und Wohngebiete angelegt sind, desto geringer ist die Aussicht auf eine Baugenehmigung. Sollte ein Privatgrundstück erst noch erworben werden, sind Ortsrandlagen oder gemischte Industrie- und Wohngebiete die erfolgversprechendere Wahl. Ein als bewohnbar erklärtes und erschlossenes Grundstück braucht für jedes einzelne Tiny House eine Baugenehmigung. Diese sind dann allerdings meist nicht mehr viel mehr als ein Verwaltungsakt.
In folgendem Videobeitrag erläutert ein Tiny House Fan seinen Weg, einen Stellplatz zu finden. Er reicht seine Vorschläge bei der Bauvoranfrage ein und das Filminterview zeigt, wie ein Gespräch beim Bauamt ablaufen kann: