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Themenbereich: Treppenstufen

Treppenstufen verlängern unter Beibehalten der Neigung

Treppenstufen verlängern

Treppenstufen verlängern unter Beibehalten der Neigung

Da eine Treppe im Normalfall eine vorschriftsgemäße Steigung besitzt, ist ein Verlängern der Treppenstufen meist nur im Rahmen eines kompletten Umbaus möglich. Der Platzbedarf für die gesamte Treppe steigt, da die Steigung beibehalten werden muss und die verlängerten Treppenstufen in ihrer Höhe unverändert bleiben.

Proportionen sind entscheidend

Beim Verlängern von Treppenstufen, um den Treppenauftritt zu vergrößern, müssen die Proportionen beibehalten werden. Die unveränderten Tritthöhen verteilen sich auf eine längere Treppenlauflänge und haben einen dementsprechend erhöhten Platzbedarf.

  • Lesen Sie auch — Die baurechtlich geforderte Breite von Treppenstufen
  • Lesen Sie auch — Treppenstufen dauerhaft beschichten
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Um eine Treppe zu berechnen, wird eine feste Formel angewendet. Die Höhe der Stufen muss von der Auftrittsfläche um mindestens das Doppelte übertroffen werden. Bei einer vorhandenen Unterschneidung zählt nur die freie nicht durch die darüber liegende Stufe überdeckte Fläche.

Normen und Steigung

Wenn eine Treppe zu steil angelegt ist, ist das Umbauen unvermeidlich. Nach der baurechtlichen DIN 18065 und der zusätzlich geltenden landesrechtlichen Regeln darf die Treppenneigung nur in einem engen Toleranzrahmen verändert werden.

Einen Sonderfall stellen Außentreppen dar, bei denen ein beliebiges Verlängern einzelner Treppenstufen möglich ist, sofern die Höchststeigung nicht überschritten wird. Hier sind auch Einzelstufen möglich, die zu Podesten verlängert werden.

Raumspartreppen

Wenn das Verlängern der Treppenstufen wegen des Trittgefühls ausgeführt werden soll, können Spartreppen Abhilfe schaffen. Durch asymmetrische Stufenlängen kann das gewohnte Trittgefühl erreicht werden, ohne den Platzbedarf zu erhöhen.

Grundsätzlich müssen auch bei Raumspartreppen die Vorschriften eingehalten werden. Je nach baulicher Gegebenheit ist es möglich, nur einzelne Treppenstufen zu verlängern. Dieser Umbau erfordert allerdings Fachwissen und die sichere Beherrschung der Formel für Treppensteigungen.

Mindestlängen von Treppenstufen

Die üblichen Mindestlängen für baurechtlich notwendige Treppen betragen 26 Zentimetern für nicht notwendige Treppenstufen 24 Zentimeter. Offene Treppen müssen eine Unterschneidung von mindestens 3 Zentimetern vorgeschrieben.

Tipps & Tricks
Bevor Sie Treppenstufen verlängern, zeichnen Sie einen maßstabsgetreuen Plan Ihres Vorhabens und lassen Sie ihn von einem erfahrenen Experten beziehungsweise der zuständigen Baubehörde prüfen.

Autor: Stephan Reporteur
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