Proportionen sind entscheidend
Beim Verlängern von Treppenstufen, um den Treppenauftritt zu vergrößern, müssen die Proportionen beibehalten werden. Die unveränderten Tritthöhen verteilen sich auf eine längere Treppenlauflänge und haben einen dementsprechend erhöhten Platzbedarf.
Um eine Treppe zu berechnen, wird eine feste Formel angewendet. Die Höhe der Stufen muss von der Auftrittsfläche um mindestens das Doppelte übertroffen werden. Bei einer vorhandenen Unterschneidung zählt nur die freie nicht durch die darüber liegende Stufe überdeckte Fläche.
Normen und Steigung
Wenn eine Treppe zu steil angelegt ist, ist das Umbauen unvermeidlich. Nach der baurechtlichen DIN 18065 und der zusätzlich geltenden landesrechtlichen Regeln darf die Treppenneigung nur in einem engen Toleranzrahmen verändert werden.
Einen Sonderfall stellen Außentreppen dar, bei denen ein beliebiges Verlängern einzelner Treppenstufen möglich ist, sofern die Höchststeigung nicht überschritten wird. Hier sind auch Einzelstufen möglich, die zu Podesten verlängert werden.
Raumspartreppen
Wenn das Verlängern der Treppenstufen wegen des Trittgefühls ausgeführt werden soll, können Spartreppen Abhilfe schaffen. Durch asymmetrische Stufenlängen kann das gewohnte Trittgefühl erreicht werden, ohne den Platzbedarf zu erhöhen.
Grundsätzlich müssen auch bei Raumspartreppen die Vorschriften eingehalten werden. Je nach baulicher Gegebenheit ist es möglich, nur einzelne Treppenstufen zu verlängern. Dieser Umbau erfordert allerdings Fachwissen und die sichere Beherrschung der Formel für Treppensteigungen.
Mindestlängen von Treppenstufen
Die üblichen Mindestlängen für baurechtlich notwendige Treppen betragen 26 Zentimetern für nicht notwendige Treppenstufen 24 Zentimeter. Offene Treppen müssen eine Unterschneidung von mindestens 3 Zentimetern vorgeschrieben.