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Trinkwasseruntersuchung

Trinkwasserverordnung: Alles Wichtige zur Wasserqualität

Von Rafael di Silva | 2. Januar 2025
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Rafael di Silva
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Rafael di Silva, “Trinkwasserverordnung: Alles Wichtige zur Wasserqualität”, Hausjournal.net, 02.01.2025, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/trinkwasserverordnung

Sauberes Trinkwasser ist essenziell. Die Trinkwasserverordnung sichert die Qualität vom Wasserhahn bis zur Quelle. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte.

trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung: Was Sie wissen müssen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland dient dem Schutz Ihrer Gesundheit, indem sie strenge Qualitätsanforderungen für Trinkwasser festlegt. Seit der Überarbeitung am 24. Juni 2023 wurden neue Parameter und niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei eingeführt.

Die Verordnung schreibt vor, dass nur zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden dürfen. Bei Grenzwertüberschreitungen sind Wasserversorger und Hauseigentümer verpflichtet, Maßnahmen zur Ursachenfindung und Abhilfe einzuleiten. In Notfällen kann das Gesundheitsamt eingreifen.

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Ein wichtiges Element der Verordnung ist die Information der Verbraucher über die Trinkwasserqualität. Wasserversorger müssen regelmäßig und verständlich über die Wasserqualität berichten, einschließlich der Einhaltung chemischer, mikrobiologischer und radiologischer Grenzwerte. Dies gewährleistet eine sichere Nutzung des Trinkwassers für alle Haushaltszwecke.

Regelmäßige Information durch Ihren Wasserversorger

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Wasserversorger, Sie kontinuierlich über die Trinkwasserqualität in Ihrem Gebiet zu informieren. Diese Informationen müssen leicht zugänglich sein, sowohl online als auch in anderen geeigneten Formaten. Auf den Websites der Versorger finden Sie detaillierte Daten zu chemischen, mikrobiologischen und radiologischen Parametern.

Regelmäßige Berichte umfassen:

  • Qualitätsparameter: Informationen zu gemessenen Werten verschiedener Substanzen, wie Chrom, Arsen und Blei.
  • Grenzwertüberschreitungen: Hinweise zu etwaigen Grenzwertüberschreitungen und den daraus resultierenden Maßnahmen.
  • Ratschläge: Tipps zum Wassersparen, Umgang mit Stagnationswasser und Schutz vor Verunreinigungen.

Diese Transparenz ermöglicht es Ihnen, Ihr Trinkwasser unbesorgt zu genießen. Bei Fragen bieten Wasserversorger meist Kontaktmöglichkeiten für weiterführende Beratung.

Verantwortung für die Hausinstallation: Was Sie beachten müssen

Als Hauseigentümer tragen Sie auch Verantwortung für die Trinkwasserqualität in Ihrem Haus. Hier sind wichtige Aspekte zur Sicherstellung einer hohen Wasserqualität:

Regelmäßige Wartung und Kontrolle

Lassen Sie regelmäßig Wartungen und Kontrollen Ihrer Hausinstallation durchführen, um sauberes Trinkwasser sicherzustellen. Dies umfasst:

  • Überprüfung der Rohrleitungen: Achten Sie auf Korrosion und Leckagen. Bei älteren Häusern ist besonders wichtig, den Zustand der Rohre regelmäßig durch eine Fachkraft prüfen zu lassen.
  • Reinigung und Desinfektion: Reinigen und gegebenenfalls desinfizieren Sie Armaturen und Duschköpfe regelmäßig, um die Ansammlung von Keimen und Bakterien zu verhindern.

Bleifrei bis 2026

Bis Januar 2026 müssen alle Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen ausgetauscht oder stillgelegt werden. Prüfen Sie rechtzeitig, ob in Ihrem Gebäude solche Leitungen vorhanden sind, und veranlassen Sie den Austausch.

Vorbeugung gegen Legionellen

Um die Vermehrung von Legionellen zu vermeiden, sollten Sie:

  • Temperaturkontrolle: Halten Sie die Warmwassertemperatur konstant über 55°C.
  • Regelmäßige Untersuchungen: Bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden sind jährliche Wasseruntersuchungen vorgeschrieben.

Umgang mit Stagnationswasser

Öffnen Sie selten genutzte Wasserhähne und Duschen mindestens alle drei Tage für einige Minuten, um frisches Wasser nachlaufen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gäste-WCs und Gartenwasseranschlüsse.

Meldepflicht bei Grenzwertüberschreitungen

Falls bei einer Wasseruntersuchung Grenzwerte überschritten werden, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt melden. Das Amt wird Maßnahmen zur Klärung und Beseitigung der Ursachen einleiten.

Einhaltung dieser Punkte trägt wesentlich zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Ihrem Haus bei.

Grenzwerte und Ausnahmen

Die Trinkwasserverordnung legt Grenzwerte fest, um sicherzustellen, dass das Wasser keine gesundheitlichen Schäden verursacht. Diese Werte betreffen verschiedene chemische und mikrobiologische Parameter. In bestimmten Ausnahmefällen können Gesundheitsämter temporäre Abweichungen von chemischen Grenzwerten genehmigen. Solche Ausnahmen dürfen die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten und müssen Maßnahmen zur Ursachenbehebung beinhalten.

Chemische Parameter

  • Dauer der Abweichung: Maximal drei Jahre.
  • Bedingung: Maßnahmen zur Ursachenbehebung müssen vorgelegt werden.
  • Ausschluss: Keine Gefährdung der Gesundheit darf eintreten.

Mikrobiologische Parameter

Bei einer Überschreitung mikrobiologischer Parameter sind keine Ausnahmen möglich. Es muss sofort gehandelt werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen.

Überwachung durch das Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Trinkwasserverordnung durch stichprobenartige oder anlassbezogene Kontrollen. Es überprüft:

  • Wasserversorgungsanlagen: Zentrale und dezentrale Anlagen sowie mobile und zeitweilige Wasserversorgungseinrichtungen.
  • Gebäudewasserversorgungsanlagen: Regelmäßige Inspektionen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Krankenhäusern.
  • Anlageninspektionen und Probennahmen: Entnahme und Analyse von Trinkwasserproben durch zugelassene Untersuchungsstellen.
  • Technische Kontrollen: Überprüfung der technischen Anlagen und Schutzzonen.

Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind unverzüglich Maßnahmen zur Behebung notwendig. Grenzwertüberschreitungen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden, das dann die notwendigen Schritte festlegt.

Zusammenarbeit mit Ihrem Wasserversorger und dem Gesundheitsamt

Die Qualität des Trinkwassers erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrem Wasserversorger und dem Gesundheitsamt. Bei Unklarheiten oder Problemen sollten Sie sich umgehend an Ihren Wasserversorger oder das zuständige Gesundheitsamt wenden. Beide Institutionen sind zur Beratung und Unterstützung verpflichtet.

Relevante Ansprechpartner bei

  • Grenzwertüberschreitungen: Der Wasserversorger muss Maßnahmen zur Behebung einleiten und bei Bedarf das Gesundheitsamt einbeziehen.
  • Beratungsbedarf: Das Gesundheitsamt bietet präventive Beratung an, auch ohne akute Gefährdung.

Meldepflichten bei Verdachtsfällen

Stellen Sie Verunreinigungen oder ungewöhnliche Parameter im Trinkwasser fest, melden Sie dies dem Gesundheitsamt. Es wird die notwendigen Schritte zur Sicherstellung der Wasserqualität einleiten.

Regelmäßige Überprüfungen

Das Gesundheitsamt führt in öffentlichen Einrichtungen regelmäßige Kontrollen durch. In privaten Haushalten erfolgen diese Überprüfungen nur anlassbezogen, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf eine Gefährdung.

Durch Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und rechtzeitige Information der zuständigen Stellen gewährleisten Sie die Sicherheit Ihres Trinkwassers und tragen aktiv zum Schutz Ihrer Gesundheit bei.

Artikelbild: alice_photo/stock.adobe.com

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