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Legionellen

Legionellen & Trinkwasserverordnung: Ihre Pflichten und Maßnahmen

Von Rafael di Silva | 18. Dezember 2024
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Rafael di Silva
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Rafael di Silva, “Legionellen & Trinkwasserverordnung: Ihre Pflichten und Maßnahmen”, Hausjournal.net, 18.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 25.06.2025, https://www.hausjournal.net/trinkwasserverordnung-legionellen

Trinkwasseranlagen unterliegen bestimmten Prüfpflichten bezüglich Legionellen. Dieser Artikel erläutert die notwendigen Untersuchungen und Maßnahmen gemäß Trinkwasserverordnung.

trinkwasserverordnung-legionellen

Untersuchungspflicht für Legionellen: Wann müssen Sie aktiv werden?

Betreiber von Trinkwasseranlagen müssen unter bestimmten Bedingungen regelmäßig Legionellenuntersuchungen durchführen lassen. Dies betrifft Sie, wenn Ihre Anlage die folgenden Kriterien erfüllt:

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1. Öffentliche oder gewerbliche Nutzung: Ihre Anlage versorgt öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Hotels oder große Wohngebäude mit Trinkwasser.

2. Größe der Trinkwassererwärmungsanlage: Ihre Anlage verfügt über:

  • Einen Speicher-Trinkwassererwärmer mit einem Fassungsvermögen von mehr als 400 Litern oder
  • Rohrleitungen mit einem Volumen von mehr als drei Litern zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (Zirkulationsleitungen ausgenommen).

3. Vorhandensein von Duschen oder aerosolbildenden Einrichtungen: Ihre Anlage enthält Duschen oder andere Einrichtungen, die Trinkwasser vernebeln.

Diese Vorschriften gelten in der Regel nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, jedoch können freiwillige Tests auch hier nützlich sein, um mögliche gesundheitliche Risiken zu minimieren. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Anlagen die genannten Kriterien erfüllen, um den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu entsprechen und die Gesundheit der Nutzer zu schützen.

Festlegung der Entnahmestellen

Für eine präzise Legionellenuntersuchung müssen repräsentative Entnahmestellen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik festgelegt werden. Dies umfasst:

  • Repräsentation der gesamten Anlage: Entnahmestellen sollten verschiedene Bereiche und Nutzungen der Trinkwasserinstallation umfassen.
  • Technische Normen: Stellen Sie sicher, dass Endpunkte der Steigstränge, der Warmwasservorlauf und der Anschluss an die Zirkulationsleitung berücksichtigt werden.
  • Kennzeichnung und Zugänglichkeit: Entnahmestellen müssen leicht zu identifizieren und zugänglich sein. Klären Sie den Probenehmer über deren Lokalisierung auf.
  • Geeignetheit der Entnahmestellen: Überprüfen Sie, ob die Entnahmestellen für die Probenahme geeignet sind, indem Sie ggf. Kunststoffteile entfernen.

Typischerweise sollten mindestens drei zentrale Stellen beprobt werden: der Vorlauf des Warmwasserbereiters, der Rücklauf des Warmwasserbereiters und die am weitesten entfernte Entnahmestelle im System. So gewährleisten Sie eine effektive und regelkonforme Probenahme, die zur Sicherung der Trinkwasserqualität und Reduzierung gesundheitlicher Risiken beiträgt.

Durchführung der Probenahme

Die Legionellenprobenahme muss von einem geschulten Probenehmer eines akkreditierten Labors durchgeführt werden, um präzise Ergebnisse zu garantieren. Wichtige Schritte sind:

  • Vorbereitung der Entnahmestellen: Stellen Sie sicher, dass alle Stellen zugänglich sind und Kunststoffteile entfernt wurden.
  • Desinfektion: Entnahmestellen sollten thermisch oder chemisch desinfiziert werden.
  • Wasser vorlaufen lassen: Lassen Sie 1 Liter Warmwasser vor Beginn der Probenahme laufen.
  • Probeentnahme: Füllen Sie ein Messgefäß mit genau 250 ml Wasser für die Analyse.
  • Temperaturmessung: Messen Sie sofort nach der Entnahme die Wassertemperatur.
  • Kühlung der Proben: Kühlen Sie die Proben vorsichtig, um Bakterienvermehrung während des Transports zu verhindern.

Achten Sie darauf, die Probenahme gemäß den geltenden Vorschriften durchzuführen und beauftragen Sie immer einen Schulungs- und akkreditierten Probenehmer. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und schützen die Gesundheit der Nutzer.

Untersuchung der Proben & Maßnahmenwert

Nach der Probenahme werden die Wasserproben in einem akkreditierten Labor analysiert. Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasser. Bei Überschreiten dieses Wertes sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Durchführung einer Risikoabschätzung: Überprüfen Sie die Anlage auf Risikofaktoren.
  • Information der Verbraucher: Informieren Sie die Nutzer über die festgestellte Belastung und geplante Maßnahmen.
  • Umsetzung von Gegenmaßnahmen: Führen Sie spezifische technische Anpassungen oder Desinfektionsmaßnahmen durch.

Dokumentieren Sie alle Ergebnisse und Maßnahmen und legen Sie diese den zuständigen Behörden vor. Nachkontrollen durch erneute Probenahmen stellen sicher, dass die ergriffenen Maßnahmen wirksam waren und die Legionellenkonzentration wieder unter den Maßnahmenwert gesunken ist.

Maßnahmen bei Überschreitung des Maßnahmenwertes

Wenn der Maßnahmenwert überschritten wird, sind schnelle und präzise Aktionen notwendig:

  • Durchführung einer Risikoabschätzung: Lassen Sie die Trinkwasserinstallation untersuchen, um Risikofaktoren zu identifizieren.
  • Sofortmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit: Informieren Sie die Nutzer über die festgestellte Belastung und beschränken Sie ggf. die Nutzung der Anlage.
  • Umsetzung technischer Maßnahmen: Erhöhen Sie die Warmwassertemperaturen, beseitigen Sie Totleitungen und führen Sie desinfizierende Maßnahmen durch.
  • Nachuntersuchungen und Erfolgskontrolle: Veranlassen Sie eine Nachuntersuchung durch ein akkreditiertes Labor und informieren Sie gegebenenfalls das Gesundheitsamt.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Trinkwasserqualität zu sichern und die Gesundheit der Nutzer zu schützen.

Untersuchungshäufigkeit

Die Trinkwasserverordnung schreibt verschiedene Intervalle für die Legionellenprüfung vor:

  • Regelmäßige Untersuchungen: Mindestens alle drei Jahre für Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung oder Einrichtungen mit Wasserspeichern von mehr als 400 Litern.
  • Öffentliche oder gewerbliche Anlagen: Zumeist jährlich, z.B. in Schulen, Krankenhäusern oder Hotels.

Nach Umbauten oder Inbetriebnahmen neuer Anlagen sollte die erste Untersuchung zwischen drei und zwölf Monaten später erfolgen. Gesundheitsämter können je nach Befund die Intervalle anpassen.

Stellen Sie sicher, dass die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Intervallen erfolgen, um die Trinkwasserqualität zu sichern.

Auswahl des Labors

Die Wahl des richtigen Labors für die Legionellenuntersuchung ist essenziell:

  • Akkreditierung: Wählen Sie ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Labor.
  • Zulassung durch das Gesundheitsamt: Stellen Sie sicher, dass das Labor behördlich anerkannt ist.
  • Einhaltung technischer Normen: Vergewissern Sie sich, dass das Labor nach anerkannten Regeln der Technik arbeitet.
  • Qualitätssicherung: Das Labor sollte regelmäßig an Qualitätssicherungsverfahren teilnehmen.
  • Unparteilichkeit des Probenehmers: Der Probenehmer sollte unparteiisch agieren und regelmäßig geschult werden.

Eine sorgfältige Auswahl des Labors trägt zur Sicherheit Ihrer Trinkwasserinstallation bei und garantiert rechtskonforme Ergebnisse.

Artikelbild: Scheer Sieglinde/stock.adobe.com

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