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Themenbereich: Legionellen

Trinkwasserverordnung: welche Legionellenprüfung ist vorgeschrieben?

Trinkwasserverordnung Legionellenprüfung

Trinkwasserverordnung: welche Legionellenprüfung ist vorgeschrieben?

Die Gefahr für Legionellenbildung ist in modernen Gebäuden überaus hoch. Um das Risiko zu minimieren, sieht die Trinkwasserverordnung verschiedene genau definierte Prüfungen vor. Welche Vorschriften für wen und wo gelten, können Sie hier nachlesen.

Legionellen-Risiko

Legionellen vermehren sich in Behältern, Leitungen und Biofilmen, wenn die Wassertemperatur zwischen 25 °C und 50 °C liegt. Die Kolonien vermehren sich sprunghaft.

  • Lesen Sie auch — Trinkwasserverordnung – Legionellen Prüfung und Messung
  • Lesen Sie auch — Legionellen Test für das Trinkwasser
  • Lesen Sie auch — Trinkwasserverordnung: Wo ist der Vermieter zuständig?

Ein Absterben kann nur erreicht werden, wenn die Wassertemperatur unterhalb von 20 °C liegt, oder dauerhaft über 55°C gehalten wird. Da dies nicht immer sicher gewährleistet werden kann, und bauliche oder technische Mängel vorliegen können, sieht die Trinkwasserverordnung eine regelmäßige Prüfung in Hochrisiko-Bereichen vor.

Wer prüfen muss

Zur Prüfung gezwungen sind nach der Trinkwasserverordnung alle Unternehmen, Gewerbe und Institute, deren Wasser öffentlich oder gewerblich zur Verfügung gestellt wird, und wo es zu einer Vernebelung des Wassers kommen kann (etwa durch Duschen, Bäder, Whirlpools, beim Einsatz von Rasensprengern, etc.).

Seit Ende 2012 sind auch alle Eigentümer von Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten zu einer regelmäßigen Probenentnahme verpflichtet.

Voraussetzung ist dabei, dass es in den Wohnungen eine Anlage zur Vernebelung von Trinkwasser gibt. Daneben, dass entweder ein Boiler von mindestens 400 Liter Fassungsvermögen im Haus vorhanden ist, oder zwischen dem Wassererwärmer und der entferntesten Entnahmestelle Leitungen mit mindestens drei Liter Inhalt bestehen.

Wohnungen, in denen lediglich Untertischgeräte das Wasser erwärmen, und die Untertischgeräte sich unter Spüle oder mit kurzen Leitungen direkt im Badezimmer befinden, sind damit nicht davon betroffen.

Hausbesitzer, die die Wohnungen selbst nutzen, sind gesetzlich ebenfalls von der Pflicht zur Probenentnahme ausgenommen. Sie gilt lediglich wenn die Wohnung vermietet oder überlassen wird.

Wie oft muss geprüft werden

Bei allen Unternehmen oder Institutionen, die Wasser öffentlich zur Verfügung stellen, muss die Überprüfung jährlich erfolgen.

Für Hausbesitzer gilt eine dreijährige Überprüfung, die Erstüberprüfung muss dabei schon bis Ende 2013 erfolgt sein.

Wie wird geprüft

An mehreren repräsentativen Stellen innerhalb des Leitungsnetzes werden Wasserproben entnommen. Ein Teil der Probe wird direkt auf ein Nährmedium gegeben und bei 36 °C in einem sogenannten Brutschrank inkubiert.

Der andere Teil der Probe wird erst durch einen Membranfilter filtriert und dann mit Säure gepuffert. Danach wird er gereinigt und ebenfalls für zehn Tage inkubiert.

Nach der Inkubation können die gebildeten Kolonien von Legionellen als dunkle Punkte gezählt werden. Bei mehr als 100 KBE (Kolonien bildende Einheiten) pro 100 ml Wasser ist das Trinkwasser kontaminiert und es müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Thermische Desinfektion
  • UV-Licht
  • Desinfektion der Leitungen mit zugelassenen Chemikalien
  • falls nötig bauliche Veränderungen und Anpassungen
Tipps & Tricks
Eine Belastung mit 100 KBE bedeutet nur ein geringes Infektionsrisiko, stellt aber den sogenannten „technischen Maßnahmewert“. Bei einer Kontamination mit mehr als 10.000 KBE/100 ml darf das Wasser nicht mehr genutzt werden, und es müssen sofortige Maßnahmen eingeleitet werden.
Autorin: Johanna Bauer
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